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JETZT BESICHTIGEN: KONTAKTLOS ODER ONLINE! Sonnige Maisonette im Palais Zollamt / Top 7b/2/35

Angebot auf Scout24
auf immi.at seit 22.12.2020
Kategorie Wohnung
Adresse 4020 Linz
Linz(Stadt)
Oberösterreich
Preis EUR 1.097
Preis pro m2 EUR 11,67
Typ Miete
provisionsfrei nein
Fläche 94m2
Räume 3

Bei uns haben Sie volle Flexibilität bei Ihrer Besichtigung!Sie können Ihre Wunschwohnung entweder vor Ort oder virtuell besichtigen. Bei all unseren persönlichen Besichtigungen werden sämtliche Sicherheitsmaßnahmen eingehalten. Wünschen Sie zusätzliche Sicherheit, können Sie einen kontaktlosen Termin vereinbaren, bei dem wir Ihnen die Wohnungstüre öffnen und Sie sich diese selbstständig ansehen können. Alternativ können Sie die Wohnung über den kostenlosen Dienst Zoom mit einem virtuellen Besichtigungstermin besichtigen.Modernes Wohnen mit historischem FlairDiese Maisonette befindet sich im 2.Obergeschoss, ein Lift ist vorhanden. Die Wohnung ist mit eleganten Parkettböden und einer ablösefreien Küche ausgestattet. Heizung und Warmwasser funktionieren über Fernwärme.Raumaufteilung:erste Ebene: Vorraum, Abstellaum, Wohn-Esszimmer mit Küche, Balkon (westseitig)zweite Ebene: Diele, Bad/WC, 2 SchlafzimmerDas Palais Zollamt wurde 2014/15 generalsaniert und bietet hohen Wohnkomfort in bester Lage.Das Haus liegt im Linzer Altstadtviertel nahe dem historischen Hauptplatz. Öffentliche Verkehrsmittel sowie Nahversorger sind innerhalb weniger Minuten zu Fuß erreichbar.Parken: Tiefgarage im Haus, Miete brutto EUR 131,00 pro Monat (Kaution, Provision, MV-Vergebührung/Finanzamt)***Die Anmeldung des Hauptwohnsitzes ist erforderlich!***W I C H T I G:Aufgrund von Annuitätenzuschüssen des Landes OÖ sind folgende Einkommens-Höchstgrenzen einzuhalten:1 – Personen Haushalt  € 37.000,00 netto pro Jahr2 – Personen Haushalt   € 55.000,00 netto pro Jahr (Ehepaare auch, wenn nur eine Person als Hauptmieter auftritt)+ jedes Kind im Haushalt € 5.000,00+ jedes Kind, für das Unterhalt bezahlt wird € 5.000,00Es gilt das Jahresnettoeinkommen des abgelaufenen Kalenderjahres (oder der Durchschnitt der letzten drei Jahre), welches mittels Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommenssteuerbescheid nachzuweisen ist. Für diese Wohnung muss der Hauptwohnsitz – unter Aufgabe aller Nebenwohnsitze – angemeldet werden.