Gemütliche 66,80m² Pärchenwohnung in Bad Hall zu vermieten
Angebot auf | Scout24 |
auf immi.at seit | 07.10.2020 |
Kategorie | Wohnung |
Adresse | 4540 Bad Hall Steyr-Land Oberösterreich |
Preis | EUR 711 |
Preis pro m2 | EUR 10,61 |
Typ | Miete |
provisionsfrei | nein |
Fläche | 67m2 |
Räume | 3 |
Gemütliche 66,80m² Pärchenwohnung in Bad Hall zu vermietenDie Wohnung entstand 2017 bei einem großen Wohnbauprojekt Namens "Wohnoase Bad Hall" und befindet sich im Mitteilteil eines ehem. Vierkanthofes (Achtung kein Lift!).Die 66,80m² Wohnung befindet sich im 1.OG und bietet folgende Raumaufteilung: Vorraum, großes Schlafzimmer, Kinderzimmer/Büro, Bad mit Dusche, Badewanne und Fenster, separates WC, Wohn- Ess- Küchenbereich mit Ausgang auf den Balkon, AR.Zur Wohnung gehört ein zugewiesener Außenparkplatz sowie ein Kellerabteil.Das Objekt ist ab sofort bezugsbereit!Miete inkl. BK/HK: 711,21€Kaution: 2.150€Vermittlungsprovision bei erfolgreicher Vermittlung: 1BMMEs können Möbel vom Vormieter abgelöst werden (Küche, Esszimmer).VEREINBAREN SIE EINEN BESICHTIGUNGSTERMIN!! Die Wohnung ist ab 01.12.2020 bezugsbereit!!Facts:• Heizung Gas/Fußbodenheizung• schöne, helle Räume durch große Fenster• Badezimmer mit Dusche, Badewanne und Fenster• moderne Fliesen und Parkettböden in Eiche• 8,81m² südseitiger Balkon in den ruhigen Innenhof• ein Kellerabteil und ein zugewiesener Parkplatz inklusive• Raffstore/elektrischer Sonnenschutz möglich• Zusätzlich kann ein weiterer Außenstellplatz (26€ pro Monat) zugemietet werden• Keine Haustiere!Da das Projekt in der Errichtung vom Land Oberösterreich gefördert wurde (Sanierungsförderung) müssen potentielle Mieter folgende Förderungskriterien erfüllen um eine Wohnungen mieten zu können:• Das Jahreseinkommen einer förderbaren Person darf laut OÖ. Einkommensgrenzen-Verordnung 2012 bei 1 Person nicht mehr als 37.000€ und bei zwei Personen nicht mehr als 55.000€ betragen. Für jede weitere Person ohne Einkommen im Haushalt erhöht sich dieser Betrag um 5.000€ ebenso für jedes Kind das nicht im Haushalt lebt, für das aber Alimentationszahlungen zu leisten sind.• Die neue Wohnung muss zur Befriedigung eines dauerhaften Wohnbedürfnisses regelmäßig verwendet werden und als Hauptwohnsitz angemeldet werden. Ehepartner müssen den selben Hauptwohnsitz haben. Ein Nebenwohnsitz ist nicht möglich.• Die bisherige Wohnung muss nachweislich weitervermietet oder verkauft werden.• Weiters müssen Mieter zu einem der folgenden Personenkreise zählen: • österreichischer Staatsbürger oder • Staatsbürger eines EWR-Staates oder • Besitz des Aufenthaltstitels „Daueraufenthalt-EU“. - Sonstige Personen dürfen ein gefördertes Objekt nur anmieten oder erwerben, wenn sie gemäß § 6 Abs. 9 – 13 Oö.WFG 1993 in den letzten 5 Jahren 54 Monate lang Einkünfte oder Leistungen in Österreich bezogen haben und Deutschkenntnisse nachweisen.Gerne steht Ihnen für weitere Infos und Besichtigungstermine Frau Kerstin Oberndorfer zur Verfügung!0664/1322969HASLEHNER Immobilien GmbH