Eigentumswohnung in 8580 Köflach
Angebot auf | Scout24 |
auf immi.at seit | 16.12.2020 |
Kategorie | Wohnung |
Adresse | 8580 Köflach Voitsberg Steiermark |
Preis | EUR 24.000 |
Preis pro m2 | EUR 615,38 |
Typ | Kauf |
provisionsfrei | nein |
Fläche | 39m2 |
Räume | - |
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum Grundstücksgröße: 4.302 m² Objektgröße: 38,75 m² Die Liegenschaft EZ 954 GB 63332 Köflach umfasst die Grundstücke 428/31, 428/32, 428/33, 428/43, 428/44, 428/46, .571, .572, .573, .638, sowie .639 und befindet sich in der Stadtgemeinde Köflach. Die Liegenschaft beinhaltet die Orientierungsnummern „Barbarasiedlung F/8, F/9, F/10, F/11, F/12 sowie F/13“ und liegt rund 750m vom Rathausplatz Köflach entfernt. Die Wohnlage kann als durchschnittlich, die Verkehrslage kann als durchschnittlich bis gut bezeichnet werden. Die Zufahrt erfolgt über den asphaltierten Grubweg, Grundstück 430 und die asphaltierte Barbarasiedlung F-Straße, Grundstück 428/40 - beide öffentliches Gut. Die Liegenschaft besitzt eine unregelmäßige Grundstücksform, ist annähernd eben und hat laut Grundbuchauszug ein Gesamtausmaß von 4.302m². Auf der Liegenschaft wurden fünf Mehrfamilienwohnhäuser mit insgesamt 59 Wohnungen erbaut. Die Wohnhäuser Barbarasiedlung F/8 und F/9 sind unterkellert und verfügen über jeweils ein Erdgeschoss, ein Obergeschoss und ein ausgebautes Dachgeschoss mit je 10 Wohnungen. Das Wohnhaus Barbarasiedlung F/10 besteht aus einem Kellergeschoss, einem Erdgeschoss, einem Obergeschoss sowie einem ausgebauten Dachgeschoss und beinhaltet 11 Wohnungen. Die unterkellerten Wohnhäuser Barbarasiedlung F/12 und F/13 umfassen je ein Erdgeschoss, zwei Obergeschosse und ein ausgebautes Dachgeschoss. Im Haus Barbarasiedlung F/12 sind 16 Wohnungen und im Haus Barbarasiedlung F/13 sind 12 Wohnungen untergebracht. Die Wohnung „W 12 F-Str. 12“ ist auf dem Grundstück .639 unter der Orientierungsnummer „Barbarasiedlung F/12“ im Dachgeschoss situiert. Auf den Grundstücken 428/32, 428/43, 428/44 befinden sich KFZ-Abstellplätze. Auf Grundstück 428/31 sind KFZ-Abstellplätze und ein Wäscheplatz vorhanden. Aufschließung Die Liegenschaft verfügt über einen Stromanschluss, sowie über einen Anschluss an das öffentliche Wasser- und Kanalnetz. Des Weiteren ist ein Fernwärmeanschluss im Haus vorhanden, jedoch ist die bewertungsgegenständliche Wohnung nicht angeschlossen. Flächenwidmung Gemäß derzeit gültigem Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Köflach sind die Bewertungsgrundstücke 428/31, 428/32, 428/33, 428/43, 428/44, 428/46, .571, .572, .573, .638 und .639 als Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer Bebauungsdichte von 0,2 – 0,6 ausgewiesen. Über das Grundstück 428/43 verläuft ein 20kV-Hochspannungserdkabel. Beschreibung Wohnhaus, Wohnung, „W 12 F-Str. 12“ Für das Wohnhaus „Barbarasiedlung F/12“ wurde von der zuständigen Baubehörde Stadtgemeinde Köflach im Jahr 1951 die Baubewilligung erteilt und 1953 die Benützungsbewilligung ausgestellt. Das in Massivbauweise errichtete und mit einem Walmdach ausgestattete Gebäude ist zur Gänze unterkellert und umfasst ein Erdgeschoss, zwei Obergeschosse sowie ein Dachgeschoss. Die Wohnung „W 12 F-Str. 12“ ist im Dachgeschoss des Wohnhauses „Barbarasiedlung F/12“ situiert und beinhaltet laut Nutzwertgutachten einen Flur/Vorraum, eine Wohnküche, ein WC/Bad sowie ein Zimmer. Der Wohnung ist ein Keller laut Nutzwertgutachten zugeordnet. Die Beheizung der Wohnung „W 12 F-Str. 12“ erfolgt über einen Einzelofen mit festen Brennstoffen in der Wohnküche. Die Wohnung verfügt über keine Zentralheizung. Im Wohnhaus ist ein Fernwärmeanschluss vorhanden, die Wohnung ist jedoch nicht angeschlossen. Die Zubehörfläche ist nicht eingefriedet und besteht zum wesentlichen Teil aus asphaltierten bzw. befestigten Flächen und Grünflächen. An Instandsetzungsarbeiten wurden folgende Maßnahmen durchgeführt: Das Wohnhaus wurde in den Jahren 1992 bis 1993 saniert. Die Dacheindeckung wurde erneuert. Es wurden Kunststofffenster eingebaut und ein Vollwärmeschutz aufgebracht. Des Weiteren erfolgte die Einleitung der Fernwärme. Im Jahr 2017 wurde ein Vordach im Bereich der Eingangsstiege hergestellt, die Dachbodenstiege saniert und die Decke zum Spitzboden gedämmt. An der Wohnung „W 12 F-Str. 12“ wurden keine wesentlichen Erhaltungs- oder Verbesserungsarbeiten vorgenommen. Für die Bewertung wurden von der zeichnenden Sachverständigen der Sachbeschluss über das Nutzwertgutachten beim zuständigen Bezirksgericht bzw. das Nutzwertgutachten und der Parifizierungsplan bei der zuständigen Baubehörde erhoben. Im Zuge der Befundaufnahme wurde der Plan stichprobenartig kontrolliert und es wurden Kontrollmessungen durchgeführt. Es konnte eine nahezu plankonforme Ausführung der Wohnung festgestellt werden. Für die weiterführende Berechnung werden das Nutzwertgutachten und die darin angeführten Flächen und Werte als Grundlage herangezogen. Die Grundrissdarstellung und ein Auszug des Nutzwertgutachtens sind den Beilagen des Gutachtens zu entnehmen. Zusammenfassende Aufstellung zum Objektbestand Wohnhaus/Wohnung Baujahr: 1951 Baujahr fiktiv: 1964 Gesamtnutzungsdauer: 80 Jahre Restnutzungsdauer: 24 Jahre Instandhaltung/Sanierung: 1992-1993: Dacheindeckung neu Einbau von Kunststofffenstern Aufbringung eines Vollwärmeschutzes Einleitung der Fernwärme 2017: Errichtung eines Vordaches im Eingangsbereich Sanierung der Dachbodenstiege Dämmung der Decke zum Spitzboden Heizung: Einzelofen mit festen Brennstoffen Baubewilligung: GZ: 3652/51 vom 19.12.1951 Benützungsbewilligung: GZ: 600/3727/53 O/K vom 30.09.1953 Zustandsnote für die Bewertung: Note 3,0 (von 1,0 – 5,0) [Wohnung] Aufstellung der Nutzflächen: Die Aufstellung der Nutzflächen wurde aus dem beigelegten Nutzwertgutachten entnommen. Wohnung „W 12 F-Str. 12“ - B-LNR 95: Wohnküche Zimmer WC/Bad Flur/Vorraum Summe Wohnnutzfläche „W 12 F-Str. 12“ 38,75m² (Laut Nutzwertgutachten - wird für die Berechnung verwendet) Der Wohnung ist ein Keller mit einer Nutzfläche von 6,00m² laut NWGA zugeordnet. Der Wohnung ist laut NWGA kein KFZ-Abstellplatz zugeordnet. Allgemeinteile: Die Hausallgemeinteile umfassen unter anderem Stiegenhaus, Gänge, Gehwege, Grünflächen und KFZ-Abstellplätze. Das Wohnhaus verfügt über keinen Personenaufzug. Die Ausführung des Grundrisses der Wohnung „W 12 F-Str. 12“ ist aus der angeschlossenen Plandarstellung ersichtlich. Ausstattung Sämtliche Räume sind verputzt und gestrichen bzw. teilweise tapeziert. An den Decken und Wänden sind zum Teil Holzverschalungen angebracht. In allen Räumen befinden sich elektrische Installationen. Die Wohnräume verfügen über Laminatböden, der Vorraum ist mit einem PVC-Boden belegt. Der Sanitärraum ist verfliest. Die Innentüren sind als einfache Holztüren ausgeführt, im WC/Bad ist eine Falttür vorhanden. Die Fensterkonstruktionen bestehen aus Kunststoff und sind mit manuell zu bedienenden Rollos ausgestattet. Im WC/Bad ist ein Holzdachflächenfenster eingebaut. Beheizt wird die Wohnung durch einen Einzelofen mit festen Brennstoffen in der Wohnküche. Die Sanitärausstattung umfasst eine Dusche, ein WC und einen Waschmaschinenanschluss. Die Ausstattung der Wohneinheit kann als sehr einfach bezeichnet werden. Bau- und Instandhaltungszustand Der Bau- und Instandhaltungszustand kann im Bereich der gesamten Wohneinheit als reparatur- und instandsetzungsbedürftig bezeichnet werden. Mängel/Schäden/fehlende Arbeiten - Anmerkungen: Sämtliche Wand- und Bodenbeläge sind überarbeitungsbedürftig. Das Holzdachflächen-fenster ist sanierungsbedürftig. Die Sanitärgegenstände sind erneuerungsbedürftig. Darüber hinaus ist im WC/Bad kein Waschtisch vorhanden. Die Fliesen im Bereich der Dusche sind fallweise beschädigt. Es sind keine Beleuchtungskörper montiert. Die vorhandene Kleinküche ist beschädigt und nicht funktionstüchtig. Die Wohnung verfügt über keine Zentralheizung. Augenscheinlich ist in den Kellerräumen leichte Feuchtigkeit an den Wänden erkennbar. Der Instandhaltungsrückstau wird durch die Zustandsnote im Bereich der Sachwertermittlung berücksichtigt. In der Ertragswertberechnung...