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Stilvolle großzügige 2-Zimmer Wohnung in Hietzinger Bestlage

Angebot auf allegemeinsam
auf immi.at seit 21.01.2023
Kategorie Wohnung
Adresse 1130 Wien
Wien 13.,Hietzing
Wien
Preis EUR 1.275
Preis pro m2 EUR 17,71
Typ Miete
provisionsfrei nein
Fläche 72m2
Räume 2

Eine eindrucksvolle, großzügige 2-Zimmer Wohnung im besten Teil von Alt-Hietzing wird hier in einem schön renovierten Stilaltbau mit prachtvoller Ausstattung präsentiert. Vom exquisiten Stiegenhaus gelangt man in das 3. Obergeschoss in eine neu sanierte Stilaltbau-Beletage. Diese Wohnung gliedert sich mit exklusiver Ausstattung in einen Salon (ca. 72,61m2), Loggia (ca.10m2) mit Grünblick, eine großzügig neue Küche (ca. 23,60m2) inkl. Speisesalon, Vorzimmer und 1 Badezimmer mit Badewanne und Toilette. Zwei anschließende Abstellräume wären auch als Schrankräume verwendbar.  In dieser Wohnung finden Sie die Ruhe und das Ambiente, um sich zu entfalten. Die Böden in dieser stilvollen Wohnung sind Fischgrät-Parkettböden in Echtholz und wurden neu geschliffen. Die Türen im hochwertigen weißen Echtholzstil.  Das repräsentative Stiegenhaus ist für jeden Besucher ein höchst eindrucksvolles Erlebnis. Eine Vermietung über 3,5 Jahre mit einer eventuellen Verlängerung in Abstimmung mit dem Eigentümer wäre möglich. Mietbeginn ab sofort denkbar.Für weitere Informationen oder Besichtigungen senden Sie uns bitte vorab Ihre Anfrage per Mail unter: office@fh-real.at. Weiterführend steht Ihnen gerne Herr Erwin Sedlacek +43 664 3483399 zur Verfügung. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit vollständiger Anschrift, Emailadresse und Telefonnummer beantworten dürfen. Vertrauliche Informationen können nur mit ausgefüllten Daten weitergegeben werden. Alle Objektinformationen basieren auf den Angaben des Abgebers.Werte Interessenten, infolge der neuen Verbraucherrechtsregelungen sind wir nun gesetzlich verpflichtet, eine Vereinbarung mit allen Interessenten vor der Übersendung eines Exposé mit Adresse bzw. vor der Immobilienbesichtigung zu treffen. Das bislang übliche, unkomplizierte Vorgehen ist durch diese Gesetzesänderung nun nicht mehr möglich. Wir bitten daher um Ihr Verständnis.INFRASTRUKTUR / ENTFERNUNGENGESUNDHEITArzt

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