300.000 Immobilien in Österreich
Österreichs größtes Immobilienportal

| 4 ZIMMER WOHNUNG | HOCHWERTIGER ERSTBEZUG MIT 2 LOGGIEN & 2 BÄDERN | 2. OBERGESCHOSS |

Angebot auf WohnNet
auf immi.at seit 07.08.2026
Kategorie Terassenwohnung
Adresse 1230 Wien
Wien 23.,Liesing
Wien
Preis EUR 589.000
Preis pro m2 EUR 5.949,49
Typ Kauf
provisionsfrei nein
Fläche 99m2
Räume 4

Top 08 vereint großzügiges Wohnen mit einer klaren, intelligenten Raumaufteilung. Auf knapp 99 m² entsteht ein hochwertiges Zuhause mit vier Zimmern, das gemeinschaftliche Wohnbereiche und private Rückzugsorte harmonisch miteinander verbindet. Die weitläufige Wohnküche bildet das Zentrum der Wohnung und bietet viel Raum für gemeinsames Kochen, Essen und Entspannen. Großzügige Fensterflächen schaffen eine helle, angenehme Atmosphäre und unterstreichen das offene Raumgefühl. Drei separate Zimmer lassen sich flexibel als Schlaf-, Kinder-, Gäste- oder Arbeitszimmer gestalten. Zwei vollwertige Badezimmer sowie ein separates WC gewährleisten zusätzlichen Komfort und machen die Wohnung besonders attraktiv für Familien oder Paare mit gehobenem Platzbedarf. Zwei Loggien erweitern den Wohnraum ins Freie und schaffen geschützte Plätze für entspannte Stunden. Die Lage im zweiten Obergeschoss bietet dabei eine angenehme Distanz zur Straße und unterstützt das ruhige, private Wohngefühl. Ein elegantes Zuhause für Menschen, die großzügige Architektur, durchdachte Funktionalität und hochwertige Wohnqualität gleichermaßen schätzen. Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.DECUS Immobilien GmbH – Wir beleben RäumeFür weitere Informationen und Besichtigungen steht Ihnen gerne Frau  Laura Kowalczyk unter der Mobilnummer +43 660 157 59 35 und per E-Mail unter kowalczyk@decus.at persönlich zur Verfügung.www.decus.at | office@decus.at  Wichtige InformationenBitte beachten Sie, dass per 13.06.2014 eine neue Richtlinie für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte in Kraft getreten ist.Ab 01.07.2023 gilt das Erstauftraggeber-Prinzip bei Wohnungsmietverträgen, ausgenommen davon sind Dienst-/Natural-/Werkswohnungen. Wir dürfen gem. § 17 Maklergesetz

Zuletzt besuchte Einträge