Geschäftslokal bzw. /Gastronomiefläche unbefristet
| Angebot auf | WohnNet |
| auf immi.at seit | 31.07.2026 |
| Kategorie | Einzelhandel |
| Adresse | 1030 Wien Wien 3.,Landstraße Wien |
| Preis | EUR 1.600 |
| Preis pro m2 | EUR 12,50 |
| Typ | Miete |
| provisionsfrei | nein |
| Fläche | 128m2 |
| Räume | 2 |
Sie suchen ein Kaffeehaus oder eine Geschäftsfläche? Souterrainlage. Die Eigentümer verlangen einen positiven Bonitätsnachweis (zB. Lohnzettel oder Bilanz oder Einkommenssteuer) Das Lokal befindet sich auf keiner Hauptstraße aber fußläufig zu einer U-Bahn Station. Facts: + Gastraum 1 derzeit mit Barbereich und 52 Verabreichungsplätzen. + Gastraum 2 + derzeit Vorbereitungsküche + Toiletten + 2 x Lager + Derzeit: Ein Schanigarten kann ganzjährig betrieben werden.(bis 19h) + Öffnungszeiten: derzeit 8h bis 2 h Die Gesamtnutzfläche des Lokales beträgt 128 m². Kosten: + Die Bruttomiete beträgt ? 1.600,-- inkl. 20% Ust. + Kaution ? 7.000,-- + falls Inventar übernommen werden möchte, kann man sich auf eine leistbare Ablöse mit der Vormieterin einigen + Vertragserstellung/HVSOKO einmalig: ? 500,-- + Provision brutto: ? 4.800,-- inkl. 20% Ust. + Vergebührung Finanzamt Vertragsdauer: unbefristet Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns noch heute, um weitere Informationen zu erhalten oder eine Besichtigung zu vereinbaren. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Sie bei der Realisierung Ihres Unternehmens zu unterstützen! Ihr Ansprechpartnerin: Frau Verena Latinovich Tel.: 0660 480 72 74|| v.latinovich@immo.express || Deutsch, Englisch Weiters bitten wir um folgende Kenntnisnahme: Als Immobilienmakler sind wir aufgrund der Gewerbeordnung in Hinblick auf die Bestimmungen zur Verhinde- rung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung in jedem einzelnen Fall verpflichtet, gewisse Daten zu erheben und Prüfungshandlungen durchzuführen, selbst wenn es keinerlei Verdacht auf solche strafbaren Handlungen gibt. In der Folge gilt es auch anzugeben, ob Sie eine politisch exponierte Person sind. Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die ab 1.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellun