ATTRAKTIVES GESCHÄFTSLOKAL IN EGGENBERG
| Angebot auf | WohnNet |
| auf immi.at seit | 27.06.2026 |
| Kategorie | Einzelhandel |
| Adresse | 8010 Graz Graz(Stadt) Steiermark |
| Preis | EUR 720 |
| Preis pro m2 | EUR 17,14 |
| Typ | Miete |
| provisionsfrei | nein |
| Fläche | 42m2 |
| Räume | 3 |
Dieses vielseitig nutzbares Geschäftslokal mit rund 47m² befindet sich in ausgezeichneter Lage im beliebten Grazer Bezirk Eggenberg. Die großzügigen Schaufensterflächen sorgen für eine optimale Präsentation Ihres Unternehmens und bieten hervorragende Werbemöglichkeiten direkt an der Straße. Es eignet sich ideal für Dienstleistungsbetriebe, ein Büro oder ein Studio. Außer für Gastronomie. Ein besonderer Vorteil ist die ausgezeichnete Verkehrsanbindung. Mehrere Buslinien befinden sich in unmittelbarer Nähe, die Straßenbahnlinien 1 und 7 sind ein wenigen Gehminuten erreichbar und gewährleisten eine schnelle Verbindung in die Grazer Innenstadt sowie zum Hauptbahnhof. Nutzen Sie diese Gelegenheit und sichern Sie sich einen attraktiven Standort für Ihr Geschäft in einem lebendigen und gut angebundenen Stadtteil von Graz. Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.DECUS Immobilien GmbH ? Wir beleben RäumeFür weitere Informationen und Besichtigungen steht Ihnen gerne Frau Michaela Samt unter der Mobilnummer +43 660 31 35 274 und per E-Mail unter samt@decus.at persönlich zur Verfügung.www.decus.at | office@decus.at Wichtige InformationenBitte beachten Sie, dass per 13.06.2014 eine neue Richtlinie für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte in Kraft getreten ist.Ab 1.4.2024 entfallen die Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungsgebühren vorübergehend für Eigenheime bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 500.000,-. Voraussetzung ist das dringende Wohnbedürfnis, ausgenommen davon sind vererbte oder geschenkte Immobilien. Die Befreiung ist jedoch für den Einzelfall zu prüfen, DECUS Immobilien übernimmt hierzu keine Haftung.Ab 01.07.2023 gilt das Erstauftraggeber-Prinzip bei Wohnungsmietverträgen, ausgenommen davon sind Dienst-/Natural-/Werkswohnungen. Wir dürfen gem. §