Schöne sanierte 2 Zimmer Wohnung mit Loggia in Waidmannsdorf - Lodengasse
| Angebot auf | WohnNet |
| auf immi.at seit | 06.05.2026 |
| Kategorie | Terassenwohnung |
| Adresse | 9020 Klagenfurt am Wörthersee Klagenfurt Stadt Kärnten |
| Preis | EUR 850 |
| Preis pro m2 | EUR 17,35 |
| Typ | Miete |
| provisionsfrei | nein |
| Fläche | 49m2 |
| Räume | 2 |
Schöne sanierte 2 Zimmer Wohnung mit Loggia in Waidmannsdorf - Lodengasse Schöne, sanierte 2 Zimmer Wohnung in Waidmannsdorf, in der Lodengasse mit ca. 49,00m² Nfl., inkl. ca. 6,00m² Westloggia im 3. Stock mit Lift in sonniger und ruhiger Aussichtslage. Die Wohnung besteht aus einem Vorraum, einem Wohn-/Esszimmer mit großer Westloggia und freien Blick ins Grüne, eine neuewertige Küche mit Geräten, einem Schlafzimmer, ein neues Bad mit Dusche und Waschmaschinenanschluss, ein neues WC extra und einem Kellerabteil. Die Heizung und das Warmwasser erfolgen mittels Fernwärme. Freie PKW-Stellpätze befinden sich in der Wohnhausanlage. Haustiere: Sind leider keine erlaubt Ausstattung & Highlights: neuwertige schöne Küche mit Geräten neue Kunststofffenster mit Außenrollos große Loggia mit Markise tolles Bad mit Dusche und separates WC Parkettböden schöner Ausblick und Fernblick Miete: ? 850,-- inkl. Betriebs-, Heiz- und Warmwasserkosten. Kaution: ? 2.550,-- Beziehbar: Sofort! Vertragsdauer: 3-5 Jahre (Bindung 1 Jahr) : Ansprechpartner: Lukas NEUHAUSER T: +43 (0) 664.23 22 749 Wir freuen uns auf Ihren Anruf! --------------------------------- weitere Angebote unter: www.neuhauser-immobilien.at NEUHAUSER IMMOBILIEN KLAGENFURT --------------------------------- SIE WOLLEN... Ihre Immobilie verkaufen oder bewerten lassen, dann sind Sie bei uns um HÄUSER besser dran! Einfach anrufen! WIDERRUFSRECHT/RÜCKTRITTSRECHT BEI FERN- UND AUSWÄRTSGESCHÄFTEN: Der Interessent/in wünscht mit der Kontaktaufnahme ein vorzeitiges Tätigwerden des Immobilienbüros NEUHAUSER IMMOBILIEN, Siebenhügelstrasse 107, 9020 Klagenfurt am Wörthersee innerhalb der offenen Rücktrittsfrist und nimmt zur Kenntnis, dass er damit bei vollständiger Vertragserfüllung (Namhaftmachung) das Rücktrittsrecht vom Maklervertrag gem. § 11 FAGG verliert. Eine Pflicht zur Zahlung der Provision besteht aber erst nach Zustandekommen des vermittelten Geschäfts (Kaufvertrag, Mietvertrag) aufgrund der verdienstlichen,