Noch 5 Baugrundstücke an einer Sackgasse in sehr ruhiger Lage mit Ganztagssonne und anteiliger Wegeanlage
| Angebot auf | WohnNet |
| auf immi.at seit | 10.03.2026 |
| Kategorie | Grundstück |
| Adresse | 8483 Deutsch Goritz Südoststeiermark Steiermark |
| Preis | EUR 29.370 |
| Preis pro m2 | EUR 33,00 |
| Typ | Kauf |
| provisionsfrei | nein |
| Fläche | 890m2 |
| Räume | - |
Sonnige, neu vermessene, ebene Baugrundstücke mit Bebauungsplan in sehr ruhiger, sonniger Lage. Die Lage der Grundstücke kann als sehr gut bewertet werden. Diese Grundstücke liegen in einer Sackgasse in einer guten Wohngegend mit weitläufiger Nachbarschaft. Die ebenen Grundstücke befindet sich im Bauland mit der Widmung allgemeines Wohngebiet und haben die Bebauungsdichte von 0,2 bis 0,4. Die Zufahrt erfolgt direkt von der Gemeindestrasse zum neu errichteten Sackgassen- Grundstück. Jeder der 5 Bauplätze bekommt ein fünftel Wegeanteil (im Wert von 500.- Euro). Die Fertigstellung der bestehenden Wegeanlage sowie die Herstellung der inneren Aufschließung (Hofzufahrt, Kanal, Wasser, Strom, Glasfaser) welche sich bereits vorbereitet in der angrenzenden, anteiligen Gemeinschaftsstraße befinden, ist auf Kosten des Käufers durchzuführen. Festgehalten wird, dass ab Kauf der Grundstückliegenschaft ,eine Bebauung innerhalb von 36 Monaten erfolgen muss. (Bauzwang) Die Preise der noch verfügbaren, 5 Grundstücke wie am beigefügten Plan ersichtlich, sind wie folgt: TOP 1 ist bereits verkauft ! TOP 2 mit 956m² kostet 31.548.- Euro TOP 3 mit 1.000m² kostet 33.000.- Euro TOP 4 mit 993m² kostet 32802.- Euro TOP 5 mit 890m² kostet 29.370.- Euro TOP 6 mit 931m² kostet 30.723.-. Euro Im Bebauungsplan sind folgende Details festgehalten: Die äußere Erschließung erfolgt über die im Westen und Osten verlaufenden Gemeindestraßen. Die innere Erschließung erfolgt über eine Stichstraße. Auf jedem Bauplatz mit Ein- und Zweifamilienhausbebauung sind je Wohneinheit mindestens zwei PKW-Abstellplätze auf eigenem Grund zu errichten. Für Besucher ist ausreichend Abstellfläche auf Eigengrund herzustellen (mind. eine Stellfläche pro Bauplatz), wobei dafür auch der Garagenvorplatz oder ähnliches herangezogen werden können. Nicht überdachte KFZ-Stellplätze (ausgenommen barrierefreie Abstellplätze) dürfen nur in nicht voll versiegelter Form ausgeführt werden. Für die Baugrenzlinien gelten die Bestimmungen des Stmk. Baugesetzes 1995. Es sind die Abstandsbestimmungen gem.