*** Sonniges Südhanggrundstück in Liebenfels ***
| Angebot auf | WohnNet |
| auf immi.at seit | 04.11.2025 |
| Kategorie | Grundstück |
| Adresse | 9556 Liebenfels Sankt Veit an der Glan Kärnten |
| Preis | EUR 52.000 |
| Preis pro m2 | EUR 50,19 |
| Typ | Kauf |
| provisionsfrei | nein |
| Fläche | 1.036m2 |
| Räume | - |
***Sonniges Hanggrundstück mit Weitblick in Liebenfels*** In der charmanten Gemeinde Liebenfels im Bezirk St. Veit an der Glan erwarten Sie zwei attraktive Hanggrundstücke mit einer Fläche von 1.036 m² und 871 m², die durch ihre sonnige, erhöhte Lage und den weiten Ausblick über die Kärntner Naturlandschaft begeistern. Hier genießen Sie Wohnen in ruhiger, naturnaher Umgebung ? ideal für alle, die die Verbindung von Natur, Erholung und Lebensqualität schätzen. Die Grundstücke bieten vielfältige Möglichkeiten für die Verwirklichung eines individuellen Bauprojekts, sei es ein Einfamilienhaus mit Panoramaterrasse, ein Rückzugsort im Grünen oder eine Investition mit Zukunftsperspektive. Die Lage überzeugt nicht nur durch Ruhe und Sonne, sondern auch durch die Nähe zu zahlreichen Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten: Wander- und Radwege starten direkt vor der Haustür, der Liebenfelser Wasserfall und der Burgfelsen laden zu Ausflügen ein, und die Wörthersee-Region ist in kurzer Fahrzeit erreichbar. Gleichzeitig profitieren Sie von einer guten Anbindung an St. Veit an der Glan und Klagenfurt ? ideal für all jene, die das Landleben mit Stadtnähe verbinden möchten. Widmung / Bebauungsrichtlinien: Bauland ? Dorfgebiet - keine Bebauungsverpflichtung! Bebauungsvorschriften lt. Bebauungsplanverordnung ?Gemeinde Liebenfels 2022? GFZ: bei offener Bebauungsweise max. 0,6 // Mindestgröße des Grundstückes 500 m² GFZ: bei halboffener Bebauungsweise max. 0,7 // Mindestgröße des Grundstückes 400 m² 1,0 ? 2,5 Geschoße + Dachboden Kaufpreis: EUR 52.000,- Kaufnebenkosten: - Grunderwerbsteuer 3,5 % - Grundbucheintragungsgebühr 1,1% - Vermittlungsprovision 3 % + 20 % Ust. - Vertragserrichtungskosten lt. Tarifordnung des Vertragserrichters Allgemeiner Hinweis: Aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentüm