Geförderte 2-Zimmer-Wohnung im Dachgeschoss - 57,80m²

Angebot auf | WohnNet |
auf immi.at seit | 25.03.2025 |
Kategorie | Wohnung |
Adresse | 8010 Graz Graz(Stadt) Steiermark |
Preis | EUR 599 |
Preis pro m2 | EUR 10,32 |
Typ | Miete |
provisionsfrei | ja |
Fläche | 58m2 |
Räume | 2 |
Diese charmante 2-Zimmer-Wohnung besticht durch ihre besondere Lage im Dachgeschoss mit einer Wohnfläche von 57,80 m². Der großzügige Vorraum führt Sie direkt in die gemütliche Wohnküche, die zum Verweilen und Genießen einlädt. Eine kuschelige Schlafnische bietet Ihnen die Möglichkeit, sich nach einem langen Tag zurückzuziehen. Das moderne Bad mit WC ist praktisch und stilvoll zugleich und sorgt für den nötigen Komfort. Durch die durchdachte Raumaufteilung sind alle Bereiche optimal nutzbar. Die Wohnung befindet sich im zweiten Stock und bietet eine perfekte Kombination aus Licht, Raum und Atmosphäre. Ein zusätzlicher Kellerabteil sorgt für ausreichend Stauraum.Die im Grundriss gegebenen Maße dienen als Orientierung, wir übernehmen keine Gewähr. Die Naturmaße weichen erfahrungsgemäß davon leicht ab.MietdetailsMiete inkl. Betriebskosten EUR 598,75plus Heizung nach Verbrauchplus Strom nach VerbrauchKaution: EUR 1900,00provisionsfreiMietvertrag unbefristetFacts Top 132. Stock57,80 m²2 ZimmerEinbauküche mit GeschirrspülerFernwärmezentrale WarmwasseraufbereitungSAT-AnlageInternet, GlasfaseranschlussKellergute Verkehrsanbindunggeförderter Mietzins, unbefristeter MietvertragSanierung/Neubau 2022In der Miete ist ein Rabatt von EUR 33,- berücksichtigt. Dieser Rabatt bleibt über die gesamte Mietdauer bestehen. Wird das Mietverhältnis innerhalb von 3 Jahren ab Mietbeginn gekündigt, dann verfällt dieser Rabatt und muss nachgezahlt werden.Die Vermietung der geförderten Wohnungen muss vorrangig an begünstigte Personen in Form von unbefristeten Hauptmietverträgen erfolgen. Als begünstigte Person gilt eine volljährige Person, - deren jährliches Einkommen EUR 40.800,- nicht überschreitet. Dieser Betrag erhöht sich für die zweite im Haushalt lebende nahestehende Person um 50%, für jede weitere Person um EUR 5.400,- - die sich verpflichtet, ausschließlich die geförderte Wohnung zur Befriedigung ihres dringenden Wohnbedürfnisses regelmäßig zu verwenden = Hauptwohnsitz. Während der Förderperiode werden die Mieten entsprechend der Vorgabe des Lande