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Geförderte Dachgeschosswohnung mit 2 Zimmern

Angebot auf WohnNet
auf immi.at seit 25.03.2025
Kategorie Wohnung
Adresse 8010 Graz
Graz(Stadt)
Steiermark
Preis EUR 700
Preis pro m2 EUR 10,00
Typ Miete
provisionsfrei ja
Fläche 70m2
Räume 2

Willkommen in dieser charmanten Dachgeschosswohnung, die auf einer großzügigen Fläche von 70,30 m² ein einladendes Zuhause bietet. Dieses Mietobjekt verbindet modernen Wohnkomfort mit klassischem Charme und wartet im 2. Stock auf neue Bewohner. Die Wohnung verfügt über zwei Zimmer, die sowohl für Paare als auch Einzelpersonen ideal sind. Betreten Sie die helle Wohnküche, die genug Platz für gemeinsames Kochen und gemütliche Mahlzeiten bietet. Der ebenfalls großzügig geschnittene Wohnbereich sorgt für eine behagliche Atmosphäre zum Entspannen. Das Bad/WC ist elegant ausgestattet und fügt sich nahtlos in das harmonische Gesamtbild ein. Der Vorraum bietet ausreichend Platz für Garderobe und persönliche Gegenstände. Zusätzlich steht Ihnen ein separates Kellerabteil zur Verfügung, das Ihnen zusätzlichen Stauraum bietet. Eine ideale Gelegenheit, um modernes Wohnen in guter Lage zu erleben.Die im Grundriss gegebenen Maße dienen als Orientierung, wir übernehmen keine Gewähr. Die Naturmaße weichen erfahrungsgemäß davon leicht ab.MietdetailsMiete inkl. Betriebskosten EUR 699,83plus Heizung nach Verbrauchplus Strom nach VerbrauchKaution: EUR 2250,00provisionsfreiMietvertrag unbefristetFacts Top 112. Stock70,30 m²2 ZimmerEinbauküche mit GeschirrspülerFernwärmezentrale WarmwasseraufbereitungSAT-AnlageInternet, GlasfaseranschlussKellergute Verkehrsanbindunggeförderter Mietzins, unbefristeter MietvertragSanierung/Neubau 2022In der Miete ist ein Rabatt von EUR 49,50 berücksichtigt. Dieser Rabatt bleibt über die gesamte Mietdauer bestehen. Wird das Mietverhältnis innerhalb von 3 Jahren ab Mietbeginn gekündigt, dann verfällt dieser Rabatt und muss nachgezahlt werden.Die Vermietung der geförderten Wohnungen muss vorrangig an begünstigte Personen in Form von unbefristeten Hauptmietverträgen erfolgen. Als begünstigte Person gilt eine volljährige Person, - deren jährliches Einkommen EUR 40.800,- nicht überschreitet. Dieser Betrag erhöht sich für die zweite im Haushalt lebende nahestehende Person um 50%, für jede weitere Person um EUR 5.400,-

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