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Schöner großer 1.176m² Baugrund in Wölfnitz - Hanglage

Angebot auf WohnNet
auf immi.at seit 13.02.2025
Kategorie Grundstück
Adresse 9062 Moosburg
Klagenfurt Land
Kärnten
Preis EUR 147.000
Preis pro m2 EUR 125,00
Typ Kauf
provisionsfrei nein
Fläche 1.176m2
Räume -

Schöner großer 1.176m² Baugrund in Wölfnitz - Hanglage Lage: sonnige und ruhige Lage in Wölfnitz - Römerweg Nähe: Klagenfurt Grundstück: 1.176m² Beschreibung: Schöner und großer 1.176m² Baugrund in Wölfnitz in Hanglage ohne Bauverpflichtung. Für dieses Grundstück, Römerweg 18, liegt eine Baugenehmigung für ein Einfamilienwohnhaus mit Carport vor, und wir können die Planungsunterlagen eventl. kostenlos an den neuen Käufer übertragen. Widmung: Baugrundstück gemäß Flächenwidmungsplan der Gemeinde Klagenfurt als Bauland-Wohngebiet gewidmet, siehe Lageplan. Aufschließung & Sonstiges:  Kanal, Wasser und Strom befinden sich an der Grundgrenze Keine Kaution Keine Bebauungsverpflichtung  Ideal für Anleger Kaufpreis: ? 125,--/m² Vermittlungshonorar: 3,0% vom Kaufpreis zzgl. 20% USt. Kaufnebenkosten: 3,5% Grunderwerbssteuer 1,1% Grundbucheintragungsgebühr (Eigentumsrecht) 3,0% zzgl. 20% USt. Maklerhonorar 2,0% Kaufvertragskosten laut Notartarif zzgl. 20% USt. 0,1% Barauslagen für Beglaubigungen 1,2% Eintragung des Darlehens ins Grundbuch Ansprechpartner: Manfred NEUHAUSER T: +43 (0) 664.400 77 70 Wir freuen uns auf Ihren Anruf! --------------------------------- weitere Angebote unter: www.neuhauser-immobilien.at NEUHAUSER IMMOBILIEN KLAGENFURT --------------------------------- SIE WOLLEN... ...Ihre Immobilie verkaufen oder bewerten lassen, dann sind Sie bei uns um HÄUSER besser dran! Einfach anrufen! WIDERRUFSRECHT/RÜCKTRITTSRECHT BEI FERN- UND AUSWÄRTSGESCHÄFTEN: Der Interessent/in wünscht mit der Kontaktaufnahme ein vorzeitiges Tätigwerden des Immobilienbüros NEUHAUSER IMMOBILIEN, Siebenhügelstrasse 107, 9020 Klagenfurt am Wörthersee innerhalb der offenen Rücktrittsfrist und nimmt zur Kenntnis, dass er damit bei vollständiger Vertragserfüllung (Namhaftmachung) das Rücktrittsrecht vom Maklervertrag gem. § 11  FAGG verliert. Eine Pflicht zur Zahlung der Provision besteht aber erst nach Zu