Sonniges und ebenes Baugrundstück im Grenzkataster mit rechtskräftigem Bebauungsplan in ruhiger Siedlungslage
Angebot auf | WohnNet |
auf immi.at seit | 03.11.2024 |
Kategorie | Grundstück |
Adresse | 8480 Mureck Südoststeiermark Steiermark |
Preis | EUR 49.900 |
Preis pro m2 | EUR 63,08 |
Typ | Kauf |
provisionsfrei | nein |
Fläche | 791m2 |
Räume | - |
Zum Verkauf steht ein sonniges sowie ebenes, neu vermessenes 791m² Grundstück, welches sich bereits im Grenzkataster befindet. Die Lage des Grundstückes kann man als sehr Gut bewerten. Dieser Grund liegt in einer sehr ruhigen Seitengasse in einer guten Wohngegend mit weitläufiger Nachbarschaft. Die Zufahrt erfolgt direkt von der Gemeindestrasse zum Grundstück. Die Bebauungsdichte ist 0,2 bis 0,4 im allgemeinen Wohngebiet. Weiters gibt es bereits einen rechtskräftigen Bebauungsplan. Ab Kauf des Grundstückes ist innerhalb von 3 Jahren mit dem Bau zu beginnen. Die Herstellung der inneren Aufschließung (Hofzufahrt, Kanal, Wasser, Strom, Glasfaser und Heizung mit Nahwärme) welche sich bereits in der angrenzenden Gemeindestraße befinden, ist auf Kosten des Käufers durchzuführen. Für Haupt- und Nebengebäude ist die offene oder gekuppelte Bebauungsweise zulässig. Die Lage der Gebäude ist durch Baugrenzlinien im Verordnungsplan festgelegt. Die Abstandsbestimmungen des Stmk. Baugesetzes sind unabhängig von den Baugrenzlinien einzuhalten. Die Baugrenzlinien gelten nicht für Nebengebäude und Carports. Pro Bauplatz ist die Errichtung von maximal einem Nebengebäude außerhalb der Baugrenzlinien zulässig. Als Dachformen sind Satteldächer und Walmdächer mit einer Neigung von 20° bis 40° sowie flach geneigte Dächer bis max. 6° Dachneigung zulässig. Bei Walmdächern muss die Firstlänge mindestens ein Drittel der Traufenlänge betragen. Die Deckung hat in matten Materialien zu erfolgen. Reflektierende Eindeckungen sind unzulässig. Als Dachfarbe sind Rot- und Grautöne zulässig. Flachdächer sind extensiv zu begrünen. Die Gebäude dürfen maximal 2 oberirdische Geschoße haben (Keller-, Erd- und Obergeschoß). Die Außenoberflächen (Fassade) hat eine zurückhaltende, gedeckte Farbgebung zu erhalten. Die Verwendung von grellen, ortsunüblichen Farben ist unzulässig. Als Einfriedungen sind licht- und luftdurchlässige Drahtgitter- od