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Baurechtsgrundstück in Aspern: Vertrag verlängerbar!

Angebot auf WohnNet
auf immi.at seit 21.09.2024
Kategorie Grundstück
Adresse 1220 Wien
Wien 22.,Donaustadt
Wien
Preis EUR 339.000
Preis pro m2 EUR 437,98
Typ Kauf
provisionsfrei nein
Fläche 774m2
Räume -

Zum Verkauf gelangt ein großzügiges Baurechtsgrundstück in ruhiger Lage von Aspern mit einer Fläche von 774 m².   Auf dem Grundstück befindet sich ein abbruchreifes Haus. Dieses wird vom Verkäufer auf eigene Kosten abgetragen und entsorgt. Der Baugrund ist bereits voll erschlossen (Strom, Wasser, Gas, Kanal) und verfügt außerdem über einen Brunnen.   Es gibt bereits ein Projekt welches für Sie gerne eingereicht werden kann für ein Bau eines Einfamilienhauses mit: ca. 117 m2 im Erdgeschoss, ca. 101 m2 im Obergeschoss und zusätzlich Keller mit ca. 74 m2.   Die gemütliche Umgebung und die absolute  Ruhelage laden zur Erholung und Entspannung ein. Erfüllen Sie sich hier Ihren Wohntraum!   ACHTUNG: KEIN EIGENGRUND : Es handelt sich hier um ein Baurechtsgrund der Stadt Wien.   Beschreibung: Bei dem Grundstück handelt es sich um ein Baurechtsgrundstück (bis 31.12.2047) der Stadt Wien. Der jährliche Baurechtzins an die Stadt Wien beträgt: ? 616,42 für das Jahr 2023. Es besteht die Möglichkeit das Baurecht auf 60 Jahre nochmals zu verlängern.   Widmung:  Die Widmung des Grundstückes ist im vorderen Bereich W I ogk (Bauland Wohngebiet der Bauklasse I, offene oder gekuppelte Bauweise); im hinteren Bereich G (gärtnerische Ausgestaltung / mit Baumbestand). GST-Fläche: 774 m² Widmung: W I ogk 7,5 m / offen oder gekuppelt zum rechten Nachbarn, offen zur linken Seite Bebauungsdichte: 33,33% im vorderen Bereich 5m Abstand zur Straßenfront / Vorgarten Abstand zur Nachbargrenze gem § 79 Abs 3 Wr BauO mind. 3 m   Laut dem Aktenvermerk aus dem Jahre 2023: Gem. § 76 Abs 10 Wr BauO darf in der offenen oder gekuppleten Bauweise die bebaute Fläche von Gebäuden in der Bauklasse I nicht mehr als 1/3 der Bauplatzfläche, maximal jedoch 350 m² betragen. Bei gekuppelter Bauweise ist diese Fläche (außer, die Eigentümer haben Abweichendes vereinbart) nach dem Verhältnis der beiden Bauplatzflächen aufzuteilen. [...] In offener Bauweise darf ein Baukörper mit einer bebauten Fläche von max 259,33 m² errichtet werden. [...] Die höchstzulässige Gebäudehöhe beläuft sich