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Charmant wohnen in Bestlage! Ihre 2-Zimmer Wohnung in der Burggasse direkt bei der Neubaugasse!

Angebot auf WohnNet
auf immi.at seit 16.09.2024
Kategorie Wohnung
Adresse 1070 Wien
Wien 7.,Neubau
Wien
Preis EUR 1.230
Preis pro m2 EUR 18,36
Typ Miete
provisionsfrei ja
Fläche 67m2
Räume 2

Ihre gemütliche Wohnung  im Herzen des 7. Bezirkes wartet auf Sie!Stellen Sie bitte eine schriftliche Anfrage mit Ihren Daten!Die ersten Besichtigungen können immer Vormittag oder zwischen 17h und 19h statt finden.Dieses Objekt befindet sich im schönen 7.Bezirk in der Burggasse.Es ist in einer guten Lage und eignet sich perfekt für Sie ! Hier sind einige Gründe, warum:Gute  Lage: Das Objekt  liegt zentral im 7.Bezirk mit sehr guter Verkehrsanbindung. Miete:  EG  Die Bruttomonatsmiete inkl. BK und 10% Ust. beträgt ? 1.230,--Die gute Lage, sowohl auch die leistbare Miete bieten Ihnen die perfekte Grundlage für einen erfolgreichen Start.Facts:* großzügiges Vorzimmer* 2 großzügige Räume (einer südlich und einer nördlich ausgerichtet)* 1 großzügige Küche mit Platz für einen Tisch* 1 Badezimmer inkl. Dusche*  1 WC* perfekte Lage* anmietbar ab 1.10.24Der Mietvertrag wird unbefristet abgeschlossenKosten :Mietpreis inkl. BK und inkl. 10% USt.: EUR 1.230,--pro Monat: Kaution: ? 5.000,-- Die Kaution wird als Sicherheit gefordert und stellt sicher, dass beide Parteien geschützt sind.Provision: provisionsfreiHV-kosten /BKE einmalig ? 500,--Dies ist eine großartige Gelegenheit in Bestlage zu wohnen.  Sie werden und von der sensationellen Lage begeistert sein. (um´s Eck von der Neubaugasse)Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns noch heute, um weitere Informationen zu erhalten oder eine Besichtigung zu vereinbaren..Ihr Ansprechpartnerin:Frau Verena Latinovich Tel.: 0660 480 72 74||v.latinovich@immo.express || Deutsch, EnglischHinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die ab 1.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alte