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Erstklassiger Erstbezug: Bequemer Premium-Aufzug I Außenbereich I hochwertiges Parkett

Angebot auf WohnNet
auf immi.at seit 20.04.2024
Kategorie Terassenwohnung
Adresse 1160 Wien
Wien 16.,Ottakring
Wien
Preis EUR 295.000
Preis pro m2 EUR 6.860,47
Typ Kauf
provisionsfrei nein
Fläche 43m2
Räume 2

In neuem Glanz erstrahlt diese reizende Altbau-Wohnung, die nach einer umfassenden Kernsanierung eine Wohnfläche von etwa 42,55 m² bietet. Gelegen im ersten Obergeschoss, ist sie bequem über einen hochwertigen Aufzug erreichbar. Die Wohnung verfügt über eine charmante Loggia als zusätzlichen Außenbereich, perfekt für entspannte Momente im Freien. Die durchdachte Raumaufteilung schafft ein behagliches Wohngefühl mit einem großzügigen Wohnbereich, Küche, einem gemütlichen Zimmer, einem stilvollen Badezimmer.  Für angenehme Wärme und Kühlung sorgt eine moderne Fußbodenheizung, betrieben von einer Daikin Luftwärmepumpe. Die Badezimmer sind mit hochwertigen Sanitärkeramiken von Villeroy & Boch ausgestattet. Das elegante Holzparkett verleiht dem Raum einen warmen und einladenden Charakter, und rundet das attraktive Angebot dieser Wohnung perfekt ab.   Die 2 Zi. Wohnung teilt sich wie folgt auf: Wohnzimmer, ca. 15,4 m² Badezimmer + WC, ca. 4,3 m² Zimmer, ca. 11,3 m² Küche, ca. 11,5 m² Loggia, ca. 2,8 m² Kostenübersicht:  Verkaufspreis Wohnung: 295.000?  Sonderwünsche können aktuell noch in gemeinsamer Absprache berücksichtigt werden.  Baubeginn: Herbst 2023, kurz vor Fertigstellung Bei erfolgreichem Geschäftsabschluss fällt eine Provision in Höhe von 3% zzgl. 20% USt. vom Kaufpreis an.  Gerne steht Ihnen Frau Josephine Zender für weitere Fragen bzw. flexibel gestaltbare Besichtigungstermine unter 0676 9400 834 zur Verfügung.   www.ringsmuth-immobilien.at Wir weisen ausdrücklich auf unser wirtschaftliches Naheverhältnis mit dem Abgeber/ der Abgeberin, so wie die Doppelmaklertätigkeit hin! Irrtum und Änderungen vorbehalten! Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und d