300.000 Immobilien in Österreich
Österreichs größtes Immobilienportal

Ruhe im städtischen Treiben: 12 hochwertige Erstbezug-Mietwohnungen in generalsaniertem Jahrhundertwendehaus

Angebot auf FMH
auf immi.at seit 23.05.2026
Kategorie Wohnung
Adresse 1060 Wien
Wien 6.,Mariahilf
Wien
Preis k.A.
Preis pro m2 k.A.
Typ Miete
provisionsfrei nein
Fläche k.A.
Räume -

Direkt am pulsierenden Leben und trotzdem in ruhiger Lage. Topmoderne Architektur in einem historischem Gründerzeithaus. Mitten in Wien und mitten im Leben. Das ist Wohnen Am Luftbad. In der jüngst begrünten Luftbadgasse, im beliebten 6. Bezirk, entstehen 12 qualitativ hochwertig ausgestattete unbefristete Mietwohnungen zwischen ca. 50 und 160 m² fast alle mit Balkonen, Loggien oder Gärten in den Innenhof. Drei der Wohnungen liegen im Dachgeschoss und begeistern mit großzügigen Freiflächen. Die Fertigstellung des Projektes ist für Sommer 2027 geplant. Top Lage Terrasse Garten  Balkon Loggia Zimmer WNFL m² 1 EG   13,86   10,22 2 65,61 2 EG 15,54 21,07     2 59,45 3 EG         1 60,38 4 1. OG     17,01   2 55,41 5 1. OG         3 77,77 6 1. OG     13,68 10,15 4 99,78 7 2.OG     17,01   2 57,75 8 2.OG         2 61,97 9 2.OG     13,84 10,16 4 116,29 10 1DG     17,01 9,97 2 61,86 11 1DG + 2DG     20,98   4 131,6 12 1DG + 2DG 5,92   23,85   5 157,71   Für weitere Fragen kontaktieren Sie uns bitte per Mail an: ml@lim-broker.at  Entsprechend dem bestehenden Geschäftsgebrauch ist LIM-BROKER GmbH (im Folgenden LB) als Doppelmakler tätig. Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass LB mit dem zu vermittelnden Dritten in einem familiären bzw. wirtschaftlichen Naheverhältnis steht. Die Angaben zu dem angebotenen Objekt erfolgen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers; für die Richtigkeit der Angaben durch Dritte, insbesondere den Verfügungsberechtigten des Objektes, wird jedoch keinerlei Gewähr geleistet. Es wird hiermit weiters ausdrücklich festgehalten, dass durch Anfrage zu einem Objekt zwischen dem anfragenden Interessenten (im Folgenden Auftraggeber) und LM ein Maklervertrag zustande kommt und vereinbarungsgemäß im Falle eines Abschlusses mit dem Auftraggeber oder einem von diesem namhaft gemachten Dritten LB ein Honoraranspruch gegenüber dem Auftraggeber (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler, BGBl. 262 und 297/1996) in Höhe von 3% des Kaufpreises bzw. 2 (bei Wohnungen) oder 3 (bei sonstigen Objekten, insbesondere Gewerbeobjekten) Bruttomonatsmieten zzgl. 20% USt. entsteht. Festgehalten wird ferner, dass vereinbarungsgemäß bei LB ein Provisionsanspruch in dieser Höhe dem Auftraggeber gegenüber auch dann entsteht, wenn gemäß § 15 MaklerG (i) das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäfts erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlassen; oder (ii) mit dem vermittelten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt, sofern die Vermittlung des Geschäfts in den Tätigkeitsbereich von LB fällt; oder (iii) das im Exposé bzw vertraglich bezeichnete Geschäft nicht mit dem Auftraggeber, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der Auftraggeber dieser die ihm von LB bekanntgegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte dieser die Geschäftsgelegenheit bekanntgegeben hat, oder (iv) das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten zustande kommt, weil ein gesetzliches oder ein vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wird. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von LB (abrufbar unter: http://www.lim-broker.at/de/agb), auf die hiermit ausdrücklich hingewiesen wird. Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht. Der Immobilienmakler erklärt, dass er entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers einseitig nur für den Vermieter tätig ist.Infrastruktur / EntfernungenGesundheitArzt

Zuletzt besuchte Einträge