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Unsaniert & einzigartig - Altbaujuwel mit Potenzial

Angebot auf FMH
auf immi.at seit 23.05.2026
Kategorie Wohnung
Adresse 1050 Wien
Wien 5.,Margareten
Wien
Preis EUR 459.000
Preis pro m2 EUR 4.831,58
Typ Kauf
provisionsfrei nein
Fläche 95m2
Räume 3

In attraktiver und zugleich ruhiger Lage des 5. Wiener Gemeindebezirks gelangen im Zuge der Wohnungseigentumsbegründung sieben bestandsfreie Einheiten zum Verkauf. Die klassische Wiener Stilaltbau-Liegenschaft erstreckt sich über fünf Geschosse und befindet sich in einem guten sowie gepflegten Gesamtzustand. Besonders das repräsentative Stiegenhaus überzeugt mit zahlreichen original erhaltenen Stilelementen und unterstreicht den besonderen Altbaucharakter des Hauses. Die verfügbaren Wohnungen befinden sich überwiegend in unsaniertem Zustand und bieten dadurch vielfältige Möglichkeiten zur individuellen Gestaltung. Bei ausgewählten Einheiten besteht zudem die Möglichkeit, bereits baubewilligte Balkone auf eigene Kosten zu errichten. Darüber hinaus können einzelne Wohnungen zusammengelegt werden, um großzügige Wohnkonzepte etwa für Familien zu realisieren. Im Rahmen des bereits genehmigten Dachausbaus ist auch die Errichtung des Personenaufzuges geplant. Dieses Immobilienprojekt eröffnet somit zahlreiche Nutzungsmöglichkeiten und Entwicklungspotenziale. Gerne beraten wir Sie persönlich zu den einzelnen Optionen.Top 21 ist in der dritten Etage gelegen und befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand.  Somit kann auch im Bezug auf Raumaufteilung nach eigenen Vorstellungen gestaltet und eine gut geschnittene 4-Zimmerwohnung errichtet werden! Ein Highlight ist sicher die Möglichkeit, einen ca. 9 qm großen Balkon zu errichten - gerne beraten wir Sie diesbezüglich!   NEBENKOSTEN Die Vertragserrichtung und Treuhandabwicklung ist gebunden an die Kanzlei Tiefenthaler Gnesda Rechtsanwälte in 1010 Wien, Rockhgasse 6/6. Die Kosten betragen 1,5 % des Kaufpreises zzgl. 20 % USt. sowie Barauslagen und Beglaubigung. Als Vermittlungshonorar gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Verordnung für Immobilienmakler des BM für Handel, Gewerbe und Industrie, BGBL. 297/1996. Für den Fall, dass es diesbezüglich zu einem entsprechenden Rechtsgeschäft kommt, verrechnen wir Ihnen eine Vermittlungsprovision von 3 Prozent der Kaufsumme zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wir möchten noch darauf hinweisen, dass wir in einem wirtschaftlichen Naheverhältnis zur Verkäuferin stehen und als Doppelmakler tätig sind. Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht. Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.Infrastruktur / EntfernungenGesundheitArzt

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