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Exklusive top sanierte Terrassenwohnung im sanierten Stilaltbau

Angebot auf FMH
auf immi.at seit 19.11.2025
Kategorie Wohnung
Adresse 1150 Wien
Wien 15.,Rudolfsheim-Fünfhaus
Wien
Preis EUR 535.000
Preis pro m2 EUR 6.445,78
Typ Kauf
provisionsfrei nein
Fläche 83m2
Räume 3

Hochwertig saniert, mit wunderschöner Ausstattung mit großzügig gestalteter Raumaufteilung, so zeigt sich diese 3 Zimmer Wohnung mit herrlicher Terrasse in sehr guter Lage des 15. Bezirks. Fußbodenheizung, prachtvolle Böden in Eiche-Vollholzparkett in Fischgrätenmuster gelegt, Vollholztüren, das elegante Design der Nassräume  sowie die modernen Decken- und Wandbeleuchtungen in allen Bereichen verleihen dieser Immobilie einen besonderen Charakter. Im Zuge der Sanierung zahlreicher Wohnungen in diesem Gründerzeithaus  wurden zeitgleich die herrliche Fassade sowie die Allgemeinflächen mit viel Liebe renoviert. Die Wohnung teilt sich wie folgt auf: Wohnzimmer         19,70 m² Schlafzimmer 1     14,20 m² Schlafzimmer 2     14,30 m² Wohnküche.          18,20 m² Bad mit WC             6,40 m² Vorraum                   4,00 m² Gang                        3,20 m² WC                           2,40 m² Terrasse                 13,36 m²   Zentrale Lage In guter, zentraler Lage nahe an der U3 und der Straßenbahnlinie 49 gelegen, erreicht man auf kurzem Wege die Bezirke innerhalb des Gürtels aber auch Schönbrunn und den 14. Bezirk. In der nahen Umgebung bietet sich es ein weitreichendes Angebot an Schulen- und Kinderbetreuungseinrichtungen, vielfältige ärztliche Versorgung und mit dem Meiselmarkt und zahlreichen Nahversorgern eine bunte Vielfalt an Einkaufsmöglichkeiten.  Die Vertragserrichtung und Treuhandabwicklung ist an die Kanzlei, RA Mag. Georg Schreiber, 1010 Wien, Schottenring 16 gebunden. Die Kosten betragen 1,5% des Kaufpreises zzgl. 20% Ust. sowie Barauslagen und Beglaubigung. Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Barbara Preis sehr gerne telefonisch unter 0676 920 66 40 oder per Email an bf@befirst-immobilien.com zur Verfügung. Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.Infrastruktur / EntfernungenGesundheitArzt

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