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| VOLLMÖBLIERTE 2-ZIMMER-WOHNUNG ZWISCHEN STADTHALLE UND SCHMELZ | IDEALE STARTERWOHNUNG | VERMIETUNG NACH WGG |

Angebot auf FMH
auf immi.at seit 05.01.2025
Kategorie Wohnung
Adresse 1150 Wien
Wien 15.,Rudolfsheim-Fünfhaus
Wien
Preis EUR 169.000
Preis pro m2 EUR 4.225,00
Typ Kauf
provisionsfrei nein
Fläche 40m2
Räume 2

PERFEKTE STARTERWOHNUNG FÜR STUDENTEN, SINGLES ODER PAARE - SOFORT EINZIEHEN Diese gemütliche und voll- ausgestattete 2-Zimmer-Wohnung in zentraler Lage zwischen der Stadthalle und der Schmelz bietet modernen Wohnkomfort auf 40,60m². Die im Jahr 2018 umfassend renovierte Wohnung besticht durch eine durchdachte Raumaufteilung ideal für Singles oder Paare.   HIGHLIGHTS: - Umfassende Renovierung im Jahr 2018 - Vollausgestattete Einbauküche mit modernen Geräten - Eleganter Parkettboden in allen Wohnräumen - Modernes Badezimmer inkl. Waschmaschine - Außenliegender Sonnenschutz  - Alle Möbel sind im Kaufpreis inbegriffen   Kosten Warmwasser: 19,44€ inkl. 20% USt. Kosten Heizung: 49,63€ inkl. 20% USt.   Fenstertausch im Jahr 1996 / Erneuerung Elektrosteigleitungen und Sanitär im Haus im Jahr 2003   BEZUGSFERTIG: AB 1.MÄRZ 2025   ACHTUNG: Im Falle einer Vermietung unterliegt die Mietzinsbildung den Bestimmungen des WGG (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz). Max. Mietzins EUR 4,38/m2 (Stand 04/2024) exkl. BK und USt.    Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.DECUS Immobilien GmbH Wir beleben RäumeFür weitere Informationen und Besichtigungen steht Ihnen gerne Herr  Nikolaus Karigl unter der Mobilnummer +43 660 45 434 59 und per E-Mail unter karigl@decus.at persönlich zur Verfügung.www.decus.at | office@decus.at  Wichtige InformationenBitte beachten Sie, dass per 13.06.2014 eine neue Richtlinie für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte in Kraft getreten ist.Ab 1.4.2024 entfallen die Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungsgebühren vorübergehend für Eigenheime bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 500.000,-. Voraussetzung ist das dringende Wohnbedürfnis, ausgenommen davon sind vererbte oder geschenkte Immobilien. Die Befreiung ist jedoch für den Einzelfall zu prüfen, DECUS Immobilien übernimmt hierzu keine Haftung.Ab 01.07.2023 gilt das Erstauftraggeber-Prinzip bei Wohnungsmietverträgen, ausgenommen davon sind Dienst-/Natural-/Werkswohnungen. Wir dürfen gem. § 17 Maklergesetz darauf hinweisen, dass wir auf die Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 Maklergesetz bei Wohnungsmietverträgen verzichten und nur noch einseitig tätig sind (bei den restlichen Vermittlungsarten nicht) und ein wirtschaftliches Naheverhältnis zu unseren Auftraggebern besteht. Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten bzw. bei beidseitiger Willensübereinstimmung beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler) 2 Bruttomonatsmieten (BMM) bei Dienst-/Natural-/Werkwohnungen sowie Suchaufträgen, 3 BMM bei Gewerbe-, PKW- und Lagermietverträgen sowie bei Kaufobjekten 3 % des Kaufpreises, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend angeboten. Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unsererseits ohne Gewähr.Nähere Informationen sowie unsere AGBs und die Nebenkostenübersichtsblatt finden Sie auf unserer Homepage www.decus.at unter "Service" - "Rechtliches zum FAGG" sowie im Anhang der zugesendeten Objekt-Exposés!Infrastruktur / EntfernungenGesundheitArzt