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Erstbezug Dachgeschosswohnung nach Renovierung - 85m2 in 1100 Wien - nahe Arsenal

Angebot auf Scout24
auf immi.at seit 24.12.2020
Kategorie Wohnung
Adresse 1100 Wien
Wien 10.,Favoriten
Wien
Preis EUR 279.000
Preis pro m2 EUR 3.282,35
Typ Kauf
provisionsfrei ja
Fläche 85m2
Räume 3

Erstbezug Dachgeschosswohnung nach Renovierung – 85m2 in 1100 Wien – nahe Arsenal Nutzen Sie die Chance und wohnen Sie in guter Umgebung in einer neu renovierten Wohnung in 1100 Wien. Highlights: Gute Lage, gute Verkehrsanbindung Perfekter Grundriss, Küche und 3 Zimmer Neue Fenster, neue Gastherme, neues Badezimmer und WC Die sehr helle Wohnung verfügt über eine perfekte Raumaufteilung, befindet sich im Dachgeschoß mit Lift und hat eine Wohnfläche von in etwa 85m2. Die Wohneinheit verfügt über eine Küche, 3 zusätzliche Zimmer, wovon 2 separat über den Gang begehbar sind, sowie über getrenntes WC- und Badezimmer. Die hochwertig renovierte Wohnung hat Parkettböden sowie Fliesenböden. Im Badezimmer ist eine Badewanne verbaut. Eine Einbauküche kann vom zukünftigen Eigentümer nach eigenen Geschmack verbaut werden und ist dementsprechend nicht vorhanden. Das Dachgeschoß hat keine Dachschrägen und ist perfekt mittels Lift erreichbar. Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer / dem Vermieter, sowie in Entsprechung des FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte Gesetz), nur Anfragen mit vollständigem Namen, Anschrift und Telefonnummer bearbeiten können. Ihre Kontaktdaten werden vertraulich behandelt. Wir ersuchen um schriftliche Kontaktaufnahme per Email oder Kontaktformular der Webpage. Sonstiges Bei diesem Objekt handelt es sich um eine provisionspflichtige Immobilie! Die Vermittlungsprovision beträgt 3% des Kaufpreises zzgl. 20% MwSt. Die Immobilie ist nicht provisionsfrei und wird nicht privat verkauft. Obwohl wir die von uns beanspruchten Quellen als verlässlich einschätzen, übernehmen wir für die Vollständigkeit und Richtigkeit der hier wiedergegeben Informationen keine Haftung. Insbesondere behalten wir uns einen Irrtum in Bezug auf Zahlenangaben ausdrücklich vor. Der Auftraggeber wurde hinsichtlich der Informationspflicht gem.§ 3 EAVG 2012 aufgefordert, den Heizwärmebedarf und den Gesamtenergieeffizienz-Faktor bekannt zu geben und den Energieausweises zu übermitteln, beziehungsweise einzuholen. Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer / dem Vermieter, sowie in Entsprechung des FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte Gesetz), nur Anfragen mit vollständigem Namen, Anschrift und Telefonnummer bearbeiten können. Ihre Kontaktdaten werden vertraulich behandelt. Für weitere Informationen bzw. für die Vereinbarung eines Besichtigungstermins stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.