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Einfamilienhaus in 8931 Landl

Angebot auf Scout24
auf immi.at seit 24.12.2020
Kategorie Haus
Adresse 8931 Landl
Liezen
Steiermark
Preis EUR 48.000
Preis pro m2 EUR 369,23
Typ Kauf
provisionsfrei nein
Fläche 130m2
Räume -

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft Grundstücksgröße: 210 m² Objektgröße: 130,00 m² Bewertungsgegenstand: Gegenstand der Bewertung ist die Liegenschaft EZ 41 mit dem Grundstück Nr. 998 im Ausmaß von 210 m² und der Liegenschaftsadresse: Großreifling 26, 8931 Landl Bewertungsstichtag: Maßgebend sind die Bestands- u. Wertverhältnisse vom 16.6.2020 Lage und Erschließung: Die Bewertungsliegenschaft befindet sich am Rand des historischen Ortskerns von Großreifling, unterhalb der im Süden vorbeiführenden Eisenbundesstraße B115. Die Erschließung erfolgt direkt abzweigend von dieser Straße über einen kurzen Stichweg. Die Versorgung mit den Erfordernissen des täglichen Bedarfes ist im Nahbereich nur eingeschränkt, ansonsten im Ortsteil Kirchlandl in ausreichendem Ausmaß gegeben. Grundstücksbeschaffenheit u. Grundstücksnutzung: Die Grundfläche hat einen vieleckigen, längsgestreckten Zuschnitt und steigt deutlich von Norden nach Süden hin an. Das in den Hang hineingebaute Wohngebäude, Großreifling Nr. 26 ist Teil einer altbestehenden, weitgehend zusammen-gebauten Gebäudezeile. Die unverbauten Freiflächen im Süden werden durch tiefliegende, vorgestellte Objekte bzw. in Teilbereichen durch eine Stützmauern zur Nachbargrenze hin abgestützt. Nur zum östlichen Nachbargrundstück (Bfl. .54/3) besteht ein schmaler unverbauter Bereich. Auf dem Bewertungsgrundstück befindet sich das Wohnhaus, umgeben im südlichen Bereich von einer bescheidenen Grünanlage und einer befestigten und mit einem Flugdach überdeckten PKW-Abstellfläche. Flächenwidmung: Das Bewertungsgrundstück ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Landl als allgemeines Wohngebiet mit einer Dichte von 0,2 – 0,6 ausgewiesen. Baubehörde: Kellergeschoß > 100 Jahre keine weiteren Angaben vom Aufbau des EG und DG am Bauamt vorhanden. Grundbuch: Im Grundbuch der EZ 41 sind folgende Eintragungen vorhanden: Urkunde TZ 136/1986 LFNr. 1a Grunddienstbarkeit der Errichtung, Erhaltung und Benützung einer Terrasse am direkt anschließenden Nachbargrundstück Bfl. .54/4: Für den Besitzer der Bewertungsliegenschaft ist es demnach erlaubt, einen Terrassenanbau auf dem nachbarlichen Objekt in der Form auszuführen, dass auf der obersten Decke des direkt angrenzenden Nachbar-grundstückes mittels eines Überbaues eine Dachterrasse hergestellt und genutzt werden kann. Dieser Terrassenaufbau besteht derzeit in Form einer 39,32 m² großen in Massivbauweise hergestellten Freiterrasse mit dreiseitiger Geländerung. Urkunde TZ 110/1930 LfNr. 2a Grunddienstbarkeit der Duldung eines Fußsteiges. Der SV konnte die betreffende Urkunde am BG Liezen erheben, der Inhalt war jedoch für die Bewertung nicht verwendbar. In der Folgeurkunde, TZ 1608/1978 ist ein Lageplan beigelegt, der die heutige südliche Grundgrenze der Bewertungsliegenschaft darstellen dürfte. Demnach fällt dieser Geh- und Fahrweg heute dem öffentlichen Gut (Grstk. 1351/1) bzw. weiter östlich dem Grstk. Nr 1349/4 der EZ 392, Eigentümer: Frau Andrea Schneiber zu. Die gegenständliche Dienstbarkeit im C-Blatt kann unter dieser Annahme als nicht mehr bewertungsrelevante Eintragung angesehen werden. TZ 15/1939 LfNr. 3a Grunddienstbarkeit der Duldung eines Fußsteiges. Der SV konnte die betreffende Urkunde am BG Liezen erheben. Darin ist im § 13 das immerwährende unentgeltliche Recht angeführt, von der Westmauer des Hauses am Grstk. .54/3 in einem Abstand von 1,5m am Bewertungsgrundstück gehen zu können. In einem der Urkunde beiliegenden Vermessungsplan ist diese Gehwegtrasse im Detail angeführt. Dieses Gehrecht verhindert grundsätzlich nicht die bauliche Verwertung der Freiflächen zwischen den beiden Häusern. Es muss nur dem Nachbarn ein Zugangsrecht im Rahmen der Flächenvorgaben dieser Urkunde gewährt werden. Da jedoch ein baulicher Lückenschuss in diesem Bereich wegen der dortigen Fenster-und Türöffnungen in den beiden benachbarten Objekten und wegen der baugesetzlichen Brandabschnitts-erfordernisse sehr aufwändig auszuführen wäre, erscheint diese bauliche Verwertung dieser Freiflächen für Anbauten wirtschaftlich nicht sinnvoll. Für die gegenständliche, unverbaute Grünfläche hat das Gehrecht in einem Abstand von 1,5m von dessen Hausmauer keinen verkehrswertrelevanten Einfluss. Bodenkontaminierung: Das Grundstück 998 in Landl (67106) ist derzeit nicht im Verdachtsflächenkataster oder Altlastenatlas verzeichnet Gebäudebeschreibung Das gegenständliche Objekt ist ein eingeschossiges Wohnhaus mit einem ausgebauten Dachgeschoß, das auf einer von einem Altobjekt stammenden Kellerbauwerk aufgesetzt ist. Der alte Kellerteil ist im Norden und Westen direkt an nachbarliche Objekte angebaut und nur an der Ostseite aufgrund des Bodengefälles als Vollgeschoß sichtbar. Die Südseite dieser Unterkellerung ist in den Hang gebaut. Im Kellerbereich erkennt man deutlich diesen Altbestand mit einer Kappendecke und den vor ca. 34 Jahren um ca. 1m aufgesetzten Terrassenbereich. Durch diese Bauweise ist zwischen den beiden Decken eine Art nicht nutzbaren „Schliefkeller“ mit ca. 1m Höhe vorhanden. Das Objekt ist an das öffentliche Kanal- und Wasserversorgungsnetz der Gemeinde Landl und an das Stromversorgungsnetz der Energie Steiermark angeschlossen. Bruttorauminhalt: mangels Planunterlage aus Angaben einer Gemeindeerhebung bzw. Luftbild entnommen, daher nur Ca.-Angaben Kellergeschoß: 240 m³ Erdgeschoß: 220 m³ Dachgeschoß: 177 m³ Dachterrasse: 39,32 m² Grundfläche Raumaufteilung: Erdgeschoß: 1 Flur mit Stiegenhaus 3 Zimmer 1 Bad mit WC Dachgeschoß: Vorraum mit Stiegenabgang 3 Zimmer Kellergeschoß: Lagerräume Heiz- und Tankraum Bauausführung: Tragendes Mauerwerk: im Wohnbereich Betonhohlblock, im Kellergeschoß Mischmauerwerk (Stein/Ziegel) ……………… Außenwände raumseitig mit HWL-Platten verkleidet Dachgeschoß: Ausbau in überwiegend verputzter Leichtbauweise Fassade: Putzfassade Decken : Massivdecken über Kellergeschoß und Erdgeschoß Dach/Dachdeckung: Satteldach mit Faserzementdeckung und Blechsaum an den Traufen Stiegen: Massivtreppe mit Holz belegt, Metallgeländer Fenster: Holzverbundfenster, im DG Kunststofffenster Innentüren: Pfostenstocktüren mit einfachen Türblättern, teilw. mit Glasauschnitten Haustüre: Sicherheitstüre mit Mehrfachverriegelung Fußböden: Holz-, Laminat-, Teppich- und Wischbeläge Wände: verputzt und bemalen Heizung / Warmwasser: ölbefeuerte Zentralheizung, ein Kaminofen im Wohnzimmer dezentraler Warmwasserboiler im Bad alter Kaminofen mit z.T. gesprungenem Schamott Nassgruppenausstattung: Einfache Ausstattung mit Waschtischen, Eckbadewanne, Stand-WC-Anlagen, verflieste Boden- und Wandflächen Carport für 2 PKWs: einfache Holzkonstruktion mit Satteldach und Bitumenschindeldeckung, asphaltierte Stellfläche Bauzustand: sanierungsbedürftig, Geländerung nicht entsprechend fertiggestellt, Dachwässer werden auf Fremdgrund abgeleitet, Dachdeckung im Dachsaumbereich schadhaftAußenanlagen: Stützmauer aus Stein und Beton, betonierte Freitreppe bei ostseitigem Kellerzugang, Einzäunung mit Holzzaun an der Südseite Instandhaltungsrückstau / Bauschäden nicht disponibel • Frostschäden an der Dachterrassenverfliesung, nicht disponibel • Schimmelansatz bei Dachflächenfensterrahmen • z.T. abgenutzte Bodenbeläge • angerostetes Terrassengeländer, nicht disponibel • Putzrisse bei der Giebelfassade • Glasverkittung bei den Holzfenstern mangelhaft, nicht disponibel • feuchte Wandbereiche bei Kellerabgangstreppe • Ölflecken am Boden des Tankraums, nicht disponibel • Putzrisse bei den innenliegenden Fensterlaibungen • Frostschäden an der Hauseingangstreppe und der Gartenbrüstung, nicht disponibel • keine zeitgemäße Wärmedämmung des Außenmauerwerks • schadhafte Dachdeckung im Dachsaumbereich des Carports • Geländerung bei Carport nicht baugesetzmäßig- es besteht Absturzgefahr!, nicht disponibel Es wird darauf...

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