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Eigentumswohnung in 8052 Graz-Wetzelsdorf

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Angebot auf Scout24
auf immi.at seit 16.12.2020
Kategorie Wohnung
Adresse 8151 Hitzendorf
Graz-Umgebung
Steiermark
Preis EUR 458.000
Preis pro m2 EUR 2.516,48
Typ Kauf
provisionsfrei nein
Fläche 182m2
Räume -

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum Grundstücksgröße: 2.227 m² Objektgröße: 181,98 m² 1.) KG 63109 Baierdorf EZ 1747 hievon 520/1030-Anteile B-LNR 5Bezeichnung der Liegenschaft: GSt Nr 22/2 im Ausmaß von 2227 m², davon 234 m² Bauf.(10) und 1993 m² Gärten(10), mit Wohnungseigentum an der Wohnung (Doppelhaushälfte) im Haus Steinbergstraße 50h, 8052 GrazIm C-Blatt sind vorrangig diverse Dienstbarkeiten des Gehens und Fahrens sowie auch Leitungsdienstbarkeiten eingetragen; die Dienstbarkeiten des Gehens und Fahrens beziehen sich auf den parallel zur Landesstraße Nr. 301 verlaufenden Dienstbarkeitsweg, welcher die im Nordosten bestehenden Einfamilienwohnhausliegenschaften erschließt. Diese Dienstbarkeiten des Gehens und Fahrens werden wertmindernd berücksichtigt. Hinsichtlich der Leitungsdienstbarkeiten C-LNR 19a) und C-LNR 21a) wird davon ausgegangen, dass diese auf den Wert des bewertungsgegenständlichen Wohnungseigentumsobjektes keinen Einfluss haben, sodass daraus keine Wertminderung resultiert. Die Bewertungsliegenschaften befinden sich im XIV. Grazer Stadtbezirk Eggenberg, im unmittelbaren Nahbereich der Steinbergstraße (Landesstraße Nr. 301 – Hitzendorferstraße), von welcher gewisse Lärmimmissionen resultieren. Die Liegenschaften befinden sich in grundsätzlich guter Verkehrslage und durchschnittlicher Wohnlage. Die unmittelbar benachbarten Grundstücke entlang der Steinbergstraße sind mit Einfamilienwohnhäusern unterschiedlichen Errichtungszeitpunktes bebaut, weiter nördlich schließen ausgedehnte Waldgrundstücke an. Das Grundstück Nr. 22/2 im katastralen Ausmaß von 2.227 m2 wird im Südosten unmittelbar von der Landesstraße begrenzt und steigt von dieser stark in nordwestliche Richtung an. Dieses Grundstück ist mit dem Doppelwohnhaus Steinbergstraße 50g und 50h, jeweils bestehend aus Untergeschoss, Erdgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss, bebaut, weiters mit einem Flugdach für vier PKWs (im Bereich der Liegenschaftszufahrt gelegen) sowie mit einem Flugdach für zwei PKWs samt Abstellraum (an der nordöstlichen Grundstücksgrenze) und mit einer Gartenhütte an der südwestlichen Grundstücksgrenze.Bei den nicht bebauten Grundstücksflächen handelt es sich um umfangreiche und aufwendige Außenanlagen (Einfriedungen, Stützmauern, Grünflächen, befestigte Verkehrsflächen, Poolanlage, etc.).Das bewertungsgegenständliche Wohnungseigentumsobjekt W 1 entspricht der südwestlichen Doppelhaushälfte mit der Orientierungsnummer 50h samt Zubehörflächen.Infrastruktur und Möglichkeiten zur Deckung der Erfordernisse des täglichen Bedarfes sind erst in einiger Entfernung innerhalb des Bezirkes Wetzelsdorf gegeben.Die Liegenschaft ist der Lage entsprechend vollständig erschlossen und verfügt über Stromanschluss und Anschluss an die städtische Wasserversorgung, die Abwasserentsorgung erfolgt über einen Privatkanal, welcher über die gegenständliche Liegenschaft zum öffentlichen Kanal verläuft.Das bebaute Grundstück Nr. 22/2 der Liegenschaft EZ 1747 ist gemäß aktuellem Flächenwidmungsplan als „Reines Wohngebiet“ mit einer Bebauungsdichte von 0,2 bis 0,3 ausgewiesen.Die Baubewilligung für die Errichtung des Doppelwohnhauses wurde mit Bescheid vom 28.01.2002 erteilt, mit Baubescheid vom 01.09.2004 wurde eine Geländeanschüttung mit Stützmauer bewilligt, mit Bescheid vom 04.04.2005 wurde eine Teilbenützungsbewilligung, und zwar für den Neubau des Zweifamilienwohnhauses, die Errichtung des Flugdaches für vier PKWs und die Geländeanschüttung mit Stützmauer, erteilt. Die Bauweise und Ausstattung des Gebäudes entsprechen weitgehend dem im Errichtungszeitpunkt üblichen Standard des Wohnhaus- und Siedlungsbaus, das Gebäude wurde massiv als Ziegelbau errichtet, die Fassaden sind mit einem WDVS versehen und verputzt, wobei beim gegenständlichen Bewertungsobjekt im Erdgeschoss an der Fassade eine Steinverkleidung auf die Wärmedämmung aufgebracht wurde, den oberen Abschluss des Gebäudes bildet ein Satteldach mit Schopfwalm sowie Wiederkehr und einer kleinformatigen, harten Eindeckung. Laut Information erfolgte die Bauausführung hinsichtlich des Wohngebäudes und der baulichen Außenanlagen mit einem hohen Anteil an Eigenleistungen.Abweichend zum bewilligten Einreichplan wurden im Keller- bzw. Untergeschoss des Bewertungsobjektes die Kellerräume 1 und 2 sowie der Hobbyraum zu Aufenthaltszwecken ausgebaut, wobei für diesen Verwendungszweck die Belichtungsverhältnisse teilweise nicht ausreichend sind. Der Zugang in das Bewertungsobjekt erfolgt auf dem Niveau des Untergeschosses an der Südostseite bzw. über eine Außenstiege und die gedeckte Terrasse in das Erdgeschoss, die vertikale Verbindung zwischen dem Kellergeschoss und dem Erdgeschoss erfolgt über eine 1/2-gewendelte Massivstiege, vom Erdgeschoss in das Dachgeschoss führt eine 1/2-gewendelte Holzwangenstiege.Die Beheizung des Gebäudes erfolgt zentral über eine ölbefeuerte Warmwasserzentralheizungsanlage, wobei zur Raumheizung Radiatoren ersichtlich sind, im Wohnzimmer des Erdgeschosses befindet sich ein gemauerter Kaminofen, für die Warmwasserbereitung besteht auf dem Dach des Hauses mit der ON 50g eine Solarkollektorfläche, weiters ist eine zentrale Staubsaugeanlage vorhanden.Beim bewertungsgegenständlichen Objekt W 1 handelt es sich um die südwestliche Doppelhaushälfte mit der Orientierungsnummer 50h und umfasst diese gemäß der seinerzeitigen Nutzwertfestsetzung den folgenden räumlichen Bestand (siehe auch das dem Langgutachten beiliegende Nutzwertgutachten samt Parifizierungsplänen):Kellergeschoss• Garderobe (14,08 m2)• Dusche/WC (3,39 m2)• Vorraum (Stiegenhaus) (6,98 m2)• Abstellraum (2,83 m2)• Hobbyraum (19,95 m2)Erdgeschoss• Diele (6,84 m2)• WC (2,16 m2)• Waschraum (5,28 m2)• Küche (16,64 m2)• Speis (1,74 m2)• Wohnen/Essen (37,40 m2)Dachgeschoss• Diele (4,47 m2)• Bad (10,63 m2)• Zimmer (18,17 m2)• Zimmer (18,70 m2)• Zimmer (12,72 m2)mit einer Nutzfläche von gesamt 181,98 m2. Als Zubehör gemäß § 1 Abs. 2 WEG 1975 wurden im Kellergeschoss die beiden Kellerräume sowie der Tankraum, im Erdgeschoss die (überdeckte) Terrasse sowie im Dachgeschoss der Balkon zugeordnet, weiters die südwestliche Grundstücksfläche im Ausmaß von 619 m2 als Eigengarten mit einem darauf befindlichen Gartenhaus und einer Terrasse, welche sich im Anschluss an das Gartenhaus befindet, weiters wurden ein Kfz-Abstellplatz in der Garage sowie ein Kfz-Abstellplatz im Freien zugeordnet.An der Liegenschaft wurde offensichtlich bereits auf Grundlage des erstbewilligten Einreichplanes (Baubewilligung vom 28.01.2002) Wohnungseigentum begründet und wird diesbezüglich auf das beiliegende Nutzwertgutachten vom 15.05.2002 samt Parifizierungsplänen, insbesondere auch auf den Außenanlagenplan, verwiesen. Die Bauausführung hinsichtlich des Doppelwohnhauses erfolgte – soweit dies nach Befundaufnahme hinsichtlich der südwestlichen Doppelhaushälfte feststellbar war – grundsätzlich plankonform, ausgenommen der Umstand, dass beim Balkon im Dachgeschoss keine Abtrennung zum Balkon der Nachbarwohnung ausgeführt wurde. Im Außenbereich kam es im Zuge der Bauausführung zu zahlreichen Änderungen, welche den rechtsgültigen Bestand des einverleibten Wohnungseigentums fraglich erscheinen lassen.Folgende Abweichungen bestehen zwischen dem Nutzwertgutachten samt Parifizierungsplänen und dem Bestand in der Natur:Die Freiflächen im südwestlichen Teil des Grundstückes wurden der Bewertungswohnung top Nr. 1 als Zubehör zugeordnet, jene im nordöstlichen Teil der Wohnung top Nr. 2 (nicht bewertungsgegenständlich). Der dazwischenliegende Grundstücksteil verblieb demnach ebenso, wie die parallel zur Steinbergstraße nach Nordosten verlaufende Dienstbarkeitsstraße samt Böschung zur Landesstraße hin, als allgemeiner Teil der Liegenschaft. Die Garage, die auf diesem allgemeinen Teil der Liegenschaft errichtet werden...