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Baugrundstück am Sonnberg im Baurecht

Angebot auf Scout24
auf immi.at seit 20.11.2020
Kategorie Grundstücke
Adresse 5730 Mittersill
Zell am See
Salzburg
Preis EUR 8.327
Preis pro m2 EUR 11,00
Typ Kauf
provisionsfrei nein
Fläche 757m2
Räume -

Ein Grundstück mit 757 m² ist im Baurecht zu vergeben: Der Bauplatz liegt in südlicher Hanglage am Ende der Siedlung Burk in Mittersill am Sonnberg. Die Zufahrt erfolgt über die Burkerstraße und eine Privatstraße. Die Fläche ist bereits als Bauland (Reines Wohngebiet) gewidmet, das Grundstück ist planfreigestellt (kein Bebauungsplan notwendig). Von dem ganzjährig sonnigen Bauplatz aus bietet sich eine fantastische Aussicht auf das Salzachtal und die Bergwelt. Neben dem jährlichen Baurechtszins fallen Nebenkosten im Zuge des Vertragsabschlusses an. Die Anschlüsse (Wasser, Kanal, Oberflächenwasserkanal, Strom) sind in der Nähe des Grundstücks vorhanden, müssen aber - ebenso wie die unmittelbare Zufahrt - noch baulich hergestellt werden. Die Laufzeit der Baurechtsverträge beträgt maximal 99 Jahre. Das Baurecht bzw. das Gebäude ist grundbücherlich belastbar, veräußerbar und kann auch vererbt werden. Die Kosten des Baurechtes betragen jährlich € 11,00/m², VPI 2015, Monat 11/2020, gesamt somit EUR 8.327 bzw. monatlich EUR 694. Das Grundstück ist nicht zur Nutzung als Zweitwohnsitz vorgesehen. Die Anbotsfrist endet am Montag, 01.02.2021, 12:00 Uhr. Für Gebote steht ein Formblatt zur Verfügung. Für Auskünfte steht Mag. Herwig Hölzl, herwig.hoelzl@bundesforste.at, 0043 (0) 664/8197610 zur Verfügung. Die Österreichische Bundesforste AG behalten sich vor, den Vergabeprozess und das Bieterverfahren jederzeit und einseitig - unter Beachtung des Gleichheits- und Transparenzgebotes - zu verändern bzw. zu unterbrechen oder zu beenden. Interessenten, die am Erwerb des Baurechts interessiert sind, werden eingeladen am Bieterverfahren teilzunehmen. Die Österreichische Bundesforste AG leistet keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der bereitgestellten Unterlagen, und haften gegenüber dem Interessenten nicht für allfällige im Zusammenhang mit der Untersuchung der Liegenschaft entstehenden Kosten oder Gebühren, auch dann nicht, wenn sich die Österreichische Bundesforste AG entscheiden sollten, den Vergabeprozess zu ändern, zu unterbrechen oder vorzeitig abzubrechen.