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Grundstück mit toller Aussicht in Weiler zu verkaufen

Angebot auf Scout24
auf immi.at seit 15.09.2020
Kategorie Grundstücke
Adresse 6833 Weiler
Feldkirch
Vorarlberg
Preis EUR 275.000
Preis pro m2 EUR 529,87
Typ Kauf
provisionsfrei nein
Fläche 519m2
Räume -

Grundstück mit toller Aussicht in Weiler zu verkaufen Lage/Ortschaft Weiler ist eine Gemeinde mit 2133 Einwohnern (Stand 1. Jänner 2020) am Ostrand des Vorarlberger Rheintales am Fuß des Freschenstocks. Regional zählt die Gemeinde Weiler zum Vorarlberger Vorderland, das im Norden durch den weit ins Rheintal ragenden Hügelrücken Tschütsch und den Sattelberg, im Westen vom Rhein und im Osten von den Freschenstockausläufern begrenzt wird. In diesem klimatisch begünstigten Gebiet im Vorarlberger Verwaltungsbezirk Feldkirch erstreckt sich die Gemeinde auf einer Seehöhe von 445 bis 749 Metern über Adria. Das Ortszentrum der Gemeinde befindet sich auf einer Seehöhe von 486 Meter. Weiler verfügt über eine Gemeindefläche von etwa 309 Hektar. Weiler hat eine gemeinsame Gemeindegrenze mit vier anderen Gemeinden im Bezirk Feldkirch. Dies sind die Gemeinden Klaus, Röthis, Viktorsberg und Fraxern. Weiler ist aufgrund des Bevölkerungswachstums sowie der damit einhergehenden Bautätigkeit der letzten Jahre und Jahrzehnte mit den Nachbargemeinden Klaus und Röthis zusammengewachsen und fügt sich in die durchgehende Siedlungsregion Vorderland ein. Beschreibung: Grundstücksnummer: 385 Flächenwidmung: BW Wohngebiet Grundstücksgröße: 519 m² BNZ: 40 HGZ: 2 Erschließung: Voll erschlossen Hier gehts zur 3D-Besichtigung: https://www.immo-agentur.com/3d/Qa7Q Am besten machen Sie sich selbst ein Bild dieser tollen Liegenschaft und melden sich für eine unverbindliche Besichtigung. Einmalkosten: Grundbuchseintragung: 1,1% Grunderwerbssteuer: 3,5% Notarkosten: 1,2% inkl. MwSt. Maklerhonorar: 3,6% inkl. MwSt. Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.