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Gepflegter Weinkeller mit schönem Garten in Großkadolz im Weinviertel Niederösterreichs!

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auf immi.at seit 09.09.2020
Kategorie Sonstiges
Adresse 2062 Seefeld-Kadolz
Hollabrunn
Niederösterreich
Preis EUR 49.000
Preis pro m2 k.A.
Typ Kauf
provisionsfrei nein
Fläche k.A.
Räume -

Gepflegter Weinkeller mit Presshaus und schönem Garten in Großkadolz in Niederösterreich!Seefeld-Kadolz liegt im Weinviertel im Pulkautal im Bezirk Hollabrunn. Die Marktgemeinde besteht aus den Katastralgemeinden Großkadolz und Seefeld.Das Presshaus umfasst eine Größe von ca. 43 m².Innen- sowie Außenputz, Fassade, Deckenverkleidung sowie Strom- und Wasseranschluss wurden im Jahr 2015 renoviert!Ein ca. 589 m² großes Grundstück, welches mit Wiese und ca. 20 Obstbäumen bepflanzt ist, ladet zum Erholen ein und eine wunderschöne Fernsicht in die sanfte Hügellandschaft ist inbegriffen.Neben diesem Weinkeller, welcher abseits der Kellergasse liegt, ist nur ein Nachbarkeller.Auch als Partykeller kann dieses Objekt bestens genutzt werden.Ein Lebensmittelgeschäft, einen Tennisplatz, eine Minigolfanlage, ein Biotop, ein Freibad und einen Sportplatz finden Sie hier vor.Die Marktgemeinde Seefeld-Kadolz verfügt über zwei Kellergassen mit insgesamt ca. 350 Kellern und Presshäusern. So wie in den anderen Kellergassen des Pulkautales befinden sich die Keller und Presshäuser außerhalb des Ortes. Der Großteil der Keller wurde Mitte des 19. Jahrhunderts errichtet. Heute gibt es etwa 90 landwirtschaftliche Betriebe, die Wein erzeugen, allerdings 80 davon im Nebenerwerb. In der Kellergasse von Großkadolz gibt es die Euregio-Vinothek, wo man nicht nur Weine aus der Region, sondern auch aus dem benachbarten Jaroslavice (Joslowitz) verkosten kann. Während der Sommermonate laden zahlreiche „offene Kellertüren“ zum Verweilen mit bodenständigen Schmankerln und besten Weinen ein.Für weitere Fragen oder Besichtigungen stehen wir Ihnen unter der Tel. Nr.: 0660/7656457 jederzeit gerne zur Verfügung.Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unsererseits ohne Gewähr. Als Vermittlungshonorar gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Verordnung für Immobilienmakler des BM für Handel, Gewerbe und Industrie, BGBL. 297/1996. Für den Fall, dass es diesbezüglich zu einem entsprechenden Rechtsgeschäft kommt, verrechnen wir Ihnen eine Vermittlungsprovision von 3 Prozent der Kaufsumme zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.