„FFFF“ Fischteiche - Fischerhütte - Freiheit - Freude! Beste Wasserqualität! Naturschutzgebiet!
Angebot auf | Scout24 |
auf immi.at seit | 24.08.2020 |
Kategorie | Grundstücke |
Adresse | 7444 Mannersdorf an der Rabnitz Oberpullendorf Burgenland |
Preis | EUR 175.000 |
Preis pro m2 | EUR 29,17 |
Typ | Kauf |
provisionsfrei | nein |
Fläche | 6.000m2 |
Räume | - |
Die beiden Teiche liegen in absoluter Ruhelage am Ausläufer eines 400 km² unberührten Wald an der österreichischen/ ungarischen Grenze. Geschützt von den Ausläufen des Günser Gebirges liegt der Ort Rattersdorf (Gemeinde Mannersdorf an der Rabnitz) an der Grenze zu Ungarn. Rattersdorf- Liebing hat als Nahversorgung einen Adeg und ein Gasthaus. Die weitere Nahversorgung ist im 7km entfernten Lockenhaus od. 4km entfernten Mannersdorf an der Rabnitz. Die Bezirkshauptstadt Oberpullendorf ist nur ca. 10 Auto Minuten entfernt, dort befinden sich umfangreiche Einkaufsmöglichkeiten, ein abwechslungsreiches Kulturangebot, eine ausgezeichnete Gastronomie-Szene und eine erstklassige medizinische Versorgung. Mit dem Auto erreicht man Rattersdorf- Liebing von der Stadtgrenze Wiens in knapp 100 km und 1:10 Std. Diese einmalige Naturjuwel erstreckt sich über mehr als ca. 6000 m² Grundfläche (Naturschutzgebiet) und verfügt über insgesamt 2 Fischteiche (inkl. Fischbesatz), einer ca. 20 m² großen gut ausgestatteten Fischerhütte (Matratzenlager, Küche, Toilette, Sitzplatz für ca. 10 Personen, überdachter Terrasse und Abstellplatz) Umgeben von Wiesen mit Obstbäumen, Wäldern mit Nadel und Laubbäumen sind die Teiche für Jedermann und jede Frau, auch ohne Angelschein und natürlich für Profis, samt Familien und Freunde ein gemütlicher Treffpunkt direkt am Teich und in der rustikalen Fischerhütte. Zitat: „Ist der Fisch auch noch so klein, er muss erst mal gefangen sein!“ Bei Interesse übermitteln wir Ihnen gerne die Pläne und detaillierte Informationen betreffend dieser besonderen und einzigartigen Liegenschaft. Energieausweis nicht notwendig Kein Naheverhältnis & Doppelmakler Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir seit 13. Juni 2014 aufgrund einer neuen EU-Richtlinie (§11FAGG) Unterlagen und Besichtigungstermine für unsere Immobilien erst dann zusenden und vereinbaren können, wenn Sie uns schriftlich bestätigen, dass Sie unser sofortiges Tätigwerden wünschen und über Ihre Rücktrittsrechte aufgeklärt wurden. Sollten Sie eine Anfrage über dieses Portal absenden, bestätigen Sie uns automatisch, dass wir für Sie tätig werden sollen. Sie haben die notwendigen Formulare als Anhang (Dokument 1 und 2 pdf.) zur Ansicht. Möchten Sie kein sofortiges Tätigwerden, so vermerken Sie dies ausdrücklich bei Ihrer Anfrage zum Objekt. Dann werden wir die 14-tägige Frist abwarten und Ihnen im Anschluss die Anfrage beantworten. Sie erhalten dann das Exposé bzw. wenn gewünscht einen Vorschlag für einen Besichtigungstermin. Sollte die Immobilie nach dieser Frist nicht mehr verfügbar sein entschuldigen wir uns im Vorfeld bei Ihnen. Dieses Angebot ist unverbindlich und freibleibend. Die Angaben erfolgen aufgrund der Informationen und Unterlagen, die uns vom Eigentümer und/oder Dritten zur Verfügung gestellt werden und sind ohne Gewähr. Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Verordnung des BM für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler, BGBl 297/96.