Cafe-Bar in sehr guter Innenstadtlage zu TOP-Mietkonditionen
Angebot auf | Scout24 |
auf immi.at seit | 31.07.2019 |
Kategorie | Gastronomie |
Adresse | 1020 Wien Wien 2.,Leopoldstadt Wien |
Preis | EUR 1.257 |
Preis pro m2 | EUR 7,76 |
Typ | Miete |
provisionsfrei | nein |
Fläche | 162m2 |
Räume | - |
Angesagte Cafe-Bar in sehr guter Innenstadtlage und in unmittelbarer Nähe zur Getreidebörse ist in Nachfolge, zu TOP-Mietkonditionen, abzugeben. Der bisherige Eigentümer hat die Cafe-Bar über 30 Jahre lang selbst betrieben und geht nunmehr in Ruhestand. Das rd. 162 qm große Lokal verfügt über 80 Sitzplätze im Lokal und 15 Sitzplätze im Schanigarten, der dauerhaft genehmigt ist. Zahlreiche Stammgäste, Laufkunden und Touristen schätzen die gemütliche und chillige Atmosphäre der Bar. Österreichische und internationale Stars sind ebenfalls ab und an hier zum abfeiern anzutreffen. Die Netto-Kaltiete für die 162qm beträgt nur EUR 667 mtl. Es besteht ein unbefristetes Mietverhältnis. Damit der Übernehmer von diesen TOP-Mietkonditionen profitieren kann, wird das Lokal in Form eines Unternehmensverkaufs angeboten. Der Kauf- und Übernahmepreis ist verhandelbar. Alle notwendigen Genehmigungen für Ausschank, Öffnungszeiten und Betriebsanlage sind vorhanden. Zudem verfügt das Lokal über eine moderne Klimaanlage und Lüftungsanlage über Dach. Das Lokal ist auch für andere innovative und moderne Gastronomiekonzepte nutzbar. Hierzu wäre gegebenenfalls eine Änderung der Betriebsanlage in einem vereinfachten Verfahren notwendig. Maklerprovision: 3% vom Kaufpreis, zzgl. 20% USt Für einen Ersttermin und Kontakt sowie für weitere Fragen oder zur Unterstützung bei einer Finanzierung, kontaktieren Sie mich einfach, ich helfe gerne weiter! Selber ein Gastronomieobjekt zu vermarkten? Profitieren Sie von meinem Know-how und rufen Sie einfach an! Dkfm. Hans-Jürgen Schmitz Immobilienberater Immo-Company Haas & Urban Immobilien GmbH Tel: +43 699 184 100 37 E-Mail: hans.schmitz@immo-company.at Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: Ich ersuche um Verständnis, dass wir gemäß österreichischer Gewerbeordnung §§ 365 m-z (GewO 1994) sowie unserer Nachweispflicht gegenüber dem Auftraggeber nur Anfragen mit vollständiger Angabe Ihrer persönlichen Daten: • Vor- und Familien- bzw. Firmenname, • kompletter Anschrift, • Telefonnummer, • Email- Adresse - bearbeiten bzw. detaillierte Unterlagen weiterleiten können. Der Verstoß gegen § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 ist entschuldigt, da wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt haben und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch noch nicht nachgekommen ist.