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Neubau-Anlageobjekt im 16. Bezirk

Angebot auf allegemeinsam
auf immi.at seit 09.11.2022
Kategorie Zinshaus
Adresse 1160 Wien
Wien 16.,Ottakring
Wien
Preis EUR 17.000.000
Preis pro m2 k.A.
Typ Kauf
provisionsfrei nein
Fläche k.A.
Räume -

Anlageobjekt/Zinshaus im 16. Wiener Gemeindebezirk mit attraktiver Rendite:EINHEITEN: ca. 60 Wohnungen mit einer Wohnfläche von ca. 35-85 m2TIEFGARAGE: jaPERSONENLIFT: jaKELLERABTEILE: jaFAHRRADABSTELLRAUM: jaDetails zu den Wohnungen:- Die Wohnungen sind mit einem Küchenblock inkl. E-Geräten und einem eingerichteten Badezimmer ausgestattet. - Kontrollierte Wohnraumlüftung- Fliesenböden im Eingangsbereich und Badezimmer, Parkettböden in den Wohnräumen. - Im Erdgeschoss gibt es einige Wohnungen mit Garten, die meisten Wohnungen in den Obergeschossen verfügen über einen Balkon, eine Loggia oder Terrasse (DG).- Klimaanlage in den Dachgeschosswohnungen_Lassen auch Sie sich von diesem Objekt überzeugen und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungs- und Besichtigungstermin per E-Mail unter office@aswimmo.at__Wir möchten höflich darauf hinweisen, dass im Falle eines Kaufes eine ortsübliche Maklerprovision von 3% des Kaufpreises zzgl. Ust. zu bezahlen ist._Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die ab 1.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.DOPPELTÄTIGKEIT/NAHEVERHÄLTNISWir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als DOPPELMAKLEr tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende WIRTSCHAFTLICHE und FAMILIÄRE Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus REGELMÄSSIGER GESCHÄFTLICHER VERBINDUNG. WIDERRUFSBELEHRUNG UND RÜCKTRITTSRECHTE BEI FERNABSATZ- UND AUSSERGESCHÄFTSRAUM-VERTRÄGENDer Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert. Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt. Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.