300.000 Immobilien in Österreich
Österreichs größtes Immobilienportal

Elegante Vorstadt-Altbauvilla zur Vermietung in Grünruhelage

Angebot auf immoads
FMH
WohnNet
auf immi.at seit 24.09.2024
Kategorie Villa
Adresse 1130 Wien
Wien 13.,Hietzing
Wien
Preis EUR 3.300
Preis pro m2 EUR 15,00
Typ Miete
provisionsfrei nein
Fläche 220m2
Räume 6

In bester Wohn- und Grünruhelage bietet Lainz alle Vorzüge des hietzinger Vorstadtlebens: prachtvolle Jahrhundertwende-Villen mit schönen Gärten, eine gute Nahversorgung mit einer großen Vielzahl an gastronomischen Betrieben sowie zahlreiche Grünerholungsgebiete gewährleisten eine ausgesprochen hohe Lebensqualität

In dieser überaus beliebten Wohngegend gelangt diese gutbürgerliche Villa aus dem Jahre 1895 zur Vermietung.

Die traumhafte Liegenschaft verfügt über ca. 220 m2 Wohnfläche und einen ca. 400 m2 großen Garten mit Altbaumbestand.

2011 hochwertig generalsaniert und modern ausgestattet, bietet das Haus alles, was das Herz begehrt und besticht auch durch eine sehr gute Raumaufteilung, welche zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten zulässt!

Das ausgebaute und sehr helle Souterrain hat eine Fläche von ca. 54 m2 und lässt samt möglichem Küchenanschluss viele gestalterische Möglichkeiten offen, bis hin zu einer separaten, gewerblichen Nutzung.
Das Hochparterre verfügt über eine Wohnfläche von ca. 90 m2 und besticht durch einen großzügigen Wohnsalon samt romantischem Wintergarten, der zum Genießen und Verweilen einlädt.
Das ca. 75 m2 große Obergeschoss beinhaltet drei großzügige Schlafzimmer, zwei davon mit Zugang auf eine ca. 9 m2 große Terrasse.

Darüber hinaus gibt es eine KFZ-GARAGE im Ausmaß von knapp 20 m2!


KONDITIONEN:

Gesamtmiete: EUR 3.300, -

Nettonmiete: € 2.800,- + 10% USt.
Betriebskosten: € 200,- + 20% USt.

Die Kosten für Strom, Heizung und Warmwasser (Gas) sind im Mietpreis nicht inkludiert.

Kaution: 4 Bruttomonatsmieten

Das Mietverhältnis ist auf 3 Jahre befristet. (mit Option auf Verlängerung).

 

Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend zur Miete angeboten. Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unsererseits ohne Gewähr. Als Vermittlungshonorar gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Verordnung für Immobilienmakler des BM für Handel, Gewerbe und Industrie, BGBL. 297/1996. Gemäß Erstauftraggeberprinzip bezahlt der Abgeber die Provision. Wir möchten noch darauf hinweisen, dass wir in einem wirtschaftlichen Naheverhältnis zur Eigentümerin stehen, dh bereits mehr al 1x von der Eigentümerin mit der Vermietung deren Immobilien beauftragt wurden.

Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.