TIEFGARAGENSTELLPLATZ | STEINGÖTTERHOF | NÄHE TRAISENPARK & VIEHOFNER SEE
Angebot auf | Parkplatzsuche.at |
auf immi.at seit | 22.09.2024 |
Kategorie | Parkplatz |
Adresse | 3100 St. Pölten Sankt Pölten(Stadt) Niederösterreich |
Preis | EUR 65 |
Preis pro m2 | k.A. |
Typ | Miete |
provisionsfrei | nein |
Fläche | k.A. |
Räume | - |
Tiefgaragenstellplatz in der Dr. Wilhelm Steingötter Straße 25, 3100 St. Pölten zu vermieten. Zentral gelegen in einer sicheren, neu errichteten Tiefgarage, nur wenige Minuten vom Traisenpark entfernt, wird ein großzügiger Tiefgaragenstellplatz (ca. 13 m²) im Steingötterhof in St. Pölten zur Vermietung angeboten.
Optional steht eine E-Ladeinfrastruktur zur Verfügung, die für 14 EUR/Monat genutzt werden kann. So können Sie Ihr Elektrofahrzeug bequem und nachhaltig vor Ort laden!
Wichtige Informationen:
* Monatliche Kosten inkl. Betriebskosten & USt.: 65,- EUR
* Optional: eLadeinfrastruktur 14€/p.M.
* Befristung: unbefristet
* Kündigungsverzicht: 3 Monate, monatliche Kündbarkeit
* Kaution: 3 Bruttomonatsmieten
* Maklerprovision: 2 Bruttomonatsmieten zzgl. 20 % USt.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
DECUS Immobilien GmbH – Wir beleben Räume
Für weitere Informationen und Besichtigungen steht Ihnen gerne Frau Anna-Lena Halbeisen unter der Mobilnummer +43 699 112 08 411 und per E-Mail unter halbeisen@decus.at persönlich zur Verfügung.
www.decus.at | office@decus.at
Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie, dass per 13.06.2014 eine neue Richtlinie für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte in Kraft getreten ist.
Ab 1.4.2024 entfallen die Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungsgebühren vorübergehend für Eigenheime bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 500.000,-. Voraussetzung ist das dringende Wohnbedürfnis, ausgenommen davon sind vererbte oder geschenkte Immobilien. Die Befreiung ist jedoch für den Einzelfall zu prüfen, DECUS Immobilien übernimmt hierzu keine Haftung.
Ab 01.07.2023 gilt das Erstauftraggeber-Prinzip bei Wohnungsmietverträgen, ausgenommen davon sind Dienst-/Natural-/Werkswohnungen. Wir dürfen gem. § 17 Maklergesetz darauf hinweisen, dass wir auf die Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 Maklergesetz bei Wohnungsmietverträgen verzichten und nur noch einseitig tätig sind (bei den restlichen Vermittlungsarten nicht) und ein wirtschaftliches Naheverhältnis zu unseren Auftraggebern besteht.
Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten bzw. bei beidseitiger Willensübereinstimmung beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler) 2 Bruttomonatsmieten (BMM) bei Dienst-/Natural-/Werkwohnungen sowie Suchaufträgen, 3 BMM bei Gewerbe-, PKW- und Lagermietverträgen sowie bei Kaufobjekten 3 % des Kaufpreises, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend angeboten. Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unsererseits ohne Gewähr.
Nähere Informationen sowie unsere AGBs und die Nebenkostenübersichtsblatt finden Sie auf unserer Homepage www.decus.at unter "Service" - "Rechtliches zum FAGG" sowie im Anhang der zugesendeten Objekt-Exposés!
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