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Charmantes Häuschen in Weißbach bei Lofer

Angebot auf WohnNet
auf immi.at seit 25.09.2024
Kategorie Einfamilienhaus
Adresse 5093 Weißbach bei Lofer
Zell am See
Salzburg
Preis EUR 349.000
Preis pro m2 EUR 2.814,52
Typ Kauf
provisionsfrei nein
Fläche 124m2
Räume -

In der malerischen Gemeinde Weißbach bei Lofer befindet sich dieses charmante, vielseitige Häuschen. Das Objekt bietet insgesamt 124 m² Wohnfläche, aufgeteilt in einen Altbau (ca. 80 m² Hauptwohnsitz vermietet mit unbefristeten Mietvertrag) und einem Zubau vom Jahr 1982 (ca. 48 m² wird touristisch vermietet). Hinter dem Haus befindet sich ein Feuerwehrhaus, das derzeit als Garage genutzt wird, was Potenzial für eine Umgestaltung und Erweiterung bietet. Die Immobilie ist sowohl für Privatpersonen als auch Investoren interessant, da das Potenzial vielfältig ist: Mitarbeiterhaus, Wohnungen für Jung und Alt oder die Möglichkeit einen Hauptwohnsitz mit touristischer Zimmervermietung zu schaffen. Einheiten (Altbau und Zubau) sind aktuell vermietet. Die Grundstücksfläche von ca. 857 m² teilt sich in ca. 179 m² Bauland und ca. 675 m² Gründland auf. Machen Sie dieses charmante Häuschen in Weißbach bei Lofer zu Ihrem. Weißbach bei Lofer ist eine kleine, malerische Gemeinde im Bezirk Zell am See, umgeben von der atemberaubenden Berglandschaft der österreichischen Alpen. Die Region ist bekannt für ihre Naturverbundenheit und bietet eine Vielzahl an Freizeitmöglichkeiten wie Wandern, Radfahren und Wintersport. In wenigen Minuten erreicht man den Ort Lofer, der alle wichtigen Versorgungseinrichtungen bietet. In Lofer befindet sich auch das Familien Skigebiet Almenwelt Lofer! Planungsstudie: Der Neubau könnte mit einer Wohnfläche von insgesamt ca. 130 m² über 2 Etagen gebaut werden. Es gibt bereits eine, den erlaubten Bedingungen angepasste Planung (siehe Visualisierung). Somit kann man sich besser vorstellen, wie ein hübsches Einfamilienhaus oder zwei vermietbare Wohnungen mit Terrasse, Balkonen und Parkflächen aussehen könnten. Diese Planungsstudie muss noch mit einer Bauplatzerklärung und einer Baueinreichung gesetzlich genehmigt werden.