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Kategorie Wohnung
Adresse 1020 Wien
Wien 2.,Leopoldstadt
Wien
Preis k.A.
Preis pro m2 k.A.
Typ Kauf
provisionsfrei nein
Fläche 36m2
Räume 1

Sie suchen eine schöne Wohnung in guter Lage?Dann stellen Sie bitte eine schriftliche Anfrage mit Angabe Ihrer aktuellen Daten wie Name, Adresse sowie Telefonnummer.Facts:+ Vorraum+ Wohnschlafraum ca. 23 m²+ Küche voll ausgestattet inkl. Waschmaschine+ Badezimmer mit Dusche und WC+ Baujahr: 1952monatliche Kosten:Betriebskosten: ? 81,37 netto zzgl. 10% Ust.Reparaturrücklage: ? 41,55 nettoLift: ? 4,28 netto zzgl. 10% Ust.EDV Gebühr: ? 0,73 zzgl 20% Ust.Darlehen: ? 25,87 netto(es wurden 120.000,-- ? Darlehen auf 7 Jahre für Sanierungsarbeitenim Haus aufgenommen) - Haus wurde renoviert----------------------------------------------------------------beträgt ? 153,80 nettobeträgt ? 162,52 brutto monatliche Ausgaben Heizkosten : ? 25,-- mtl.Lage:+ in einer ruhigen Gasse, perfekt platziert+ lebenswerte Infrastruktur mit vielen Einkaufsmöglichkeiten+ der Wiener Prater mit all seinen berühmten Attraktionen ist nur wenigeMinuten entfernt+ gute ParkmöglichkeitenNebenkosten:3,5% Grunderwerbsteuer3% vom Kaufpreis + 20% Ust. Maklerkostenca. 1- 2% + 20% Ust. Vertragserrichtungsgebühr beim Vertragserrichter Ihrer Wahl.Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis.Eintragungsgebühr: INFO:Die am 20. März 2024 im Nationalrat beschlossene temporäre Befreiung von den Gebühren für die Eintragung von Eigentumsrecht und Pfandrecht im Grundbuch bei Erwerb von Wohnraum, ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: Der Kaufvertrag für die Liegenschaft / der Pfandbestellungsvertrag wurden nach dem 31. März 2024 geschlossen. Der Antrag auf Eintragung langt im Grundbuch zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 1. Juli 2026 ein. Die Gebührenbefreiung gilt daher temporär für zwei Jahre. Für einen Antrag, der vor dem 1. Juli 2024  bei Grundbuchsgericht eingelangt ist, gilt die Befreiung nicht. Wenn daher eine Vormerkung des Eigentumsrechts vor dem 1. Juli 2024 einlangt, und die Rechtfertigung danach, dann ist nur die Rechtfertigung befreit. Dasselbe gilt für einen Antrag auf Anmerkung der Rangordnung der beabsichtigten Verpfändung: bei einem Einlangen vor dem 1. Juli 2024 ist die Gebü

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